Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.39
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Bgm. Willi unterbricht um 11:15 Uhr die Sitzung, um mit den Mitgliedern des Stadtsenates ein Foto mit MEP Schmiedtbauer zu
machen. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um
11:30 Uhr wieder fortgesetzt.
14.
MagIbk/54605/SV-ANF/146/1
Verfügung über die Übertragung
von Angelegenheiten im eigenen
Wirkungsbereich betreffend Verordnungen im Straßenverkehr
(Delegationsvereinbarung), halbjährlicher Bericht
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat nimmt den gegenständlichen Bericht der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, vom 30.04.2023 betreffend die gemäß der Delegationsverfügung vom 15.07.2021 dem Bürgermeister
übertragenen Verordnungen nach § 94d
Straßenverkehrsordnung 1960, zur Kenntnis.
15.
Stadtsenat, Umnominierungen
seitens der FPÖ - Rudi Federspiel
(FPÖ)
Bgm. Willi bringt das Schreiben von FPÖ Rudi Federspiel (FPÖ) vom 05.05.2023 zur
Kenntnis:
"Mit Wirkung vom 05.05.2023 werden die Ersatzmitglieder wie folgt nominiert:
Bgm.-Stellv. Lassenberger (Hauptmitglied)
GRin Dengg (Ersatzmitglied)
StR Federspiel (Hauptmitglied)
GR Kunst (Ersatzmitglied)"
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger.
GR-Sitzung 25.05.2023
16.
IV 5485/2023
Anpassung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe durch Änderung
der Zumutbarkeitstabelle und Erhöhung des anrechenbaren Wohnungsaufwandes
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 10.05.2023:
Die Stadtgemeinde Innsbruck beschließt die
Anpassung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe entsprechend den verfügten Änderungen der Zumutbarkeitstabelle der Wohnbeihilfe des Landes Tirol sowie die Erhöhung des anrechenbaren Wohnungsaufwandes von derzeit € 5,-- je m2 förderbarer
Nutzfläche auf € 6,-- je m2 förderbarer Nutzfläche (jährlicher Mehraufwand von ca.
€ 811.000,--) mitzutragen.
Die Anpassung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe soll mit 01.06.2023 erfolgen, der
zusätzlich notwendige Finanzmittelbedarf
von ca. € 473.000,-- für das Jahr 2023 kann
aus dem laufenden Budget "FiPo 480010 751200 Transferzahlung Land" bedient werden.
Die notwendigen Finanzmittel für den Voranschlag 2024 sind von der Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, zu berücksichtigen.
GR Buchacher: Danke für den Beschluss,
sollte er zustande kommen. Ich möchte
trotzdem darauf hinweisen, dass wir in der
Stadt Innsbruck viele Menschen und Familien haben, die um ihre Existenz zittern
müssen und eine Soforthilfe benötigen.
Ich habe dazu einen Antrag eingebracht,
um die Bevölkerung zumindest mit einem
einmaligen Zuschuss zu unterstützen. Das
wäre nach dem Vorbild der Bundesregierung - viel mehr haben auch sie nicht zustande gebracht. Es wäre gut, wenn die
Stadt Innsbruck ihren Beitrag wenigstens in
gleicher Höhe leisten könnte.
Ich möchte diese Forderung noch einmal im
Gemeinderat beteuern. Ich kann nur wiederholen, dass ich die Situation äußerst kritisch
sehe und deshalb noch einmal darum bitte
darüber nachzudenken, ob die Stadt Innsbruck nicht auch ihren Beitrag dazu leisten
kann, so wie es Land und Bund auch beschlossen haben.