Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.41
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- 532 -
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
10.05.2023 (Seite 531) wird angenommen.
18.
l 6657/2023/PA
Entwurf einer Verordnung, mit der
die Verordnung über die Leiterzulagen für leitende Bedienstete und
Bedienstete in besonderer Funktion der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, Novellierung
- Erhöhung der Zulage für Referentlnnen und Amtsvorständlnnen, Abgeltung von Vertretungstätigkeiten
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 10.05.2023:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Verordnung über die
Leiterzulagen für leitende Bedienstete und
Bedienstete in besonderer Funktion der
Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird,
wird beschlossen.
Die Verordnung tritt mit 01.06.2023 in Kraft.
Hierbei handelt es sich um einen Bereich
des Gehaltsschemas, bei dem die Stadt
selbst tätig werden kann. Im Falle einer Gehaltsreform braucht die Stadt Innsbruck allerdings das Land Tirol. Nachfolgend steht
ein Antrag auf der Tagesordnung über die
entsprechenden Vorbereitungen, damit der
Landesgesetzgeber hoffentlich zeitnahe
eine Gehaltsreform beschließt.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Es handelt sich
dabei um eine gute und wichtige Grundlage,
damit wir im Bereich der Führungskräfte,
aber auch in vielen anderen Bereichen in
der Lage sind, gute und qualifizierte Leute
halten zu können.
Aus diesem Grund haben wir diesem Antrag
bereits im Stadtsenat zugestimmt, und tun
dies auch heute im Gemeinderat sehr gerne
wieder. Wir sehen das als einen wesentlichen Schritt in einem Bereich, in dem wir direkt handeln und für die Mitarbeitenden des
Stadtmagistrats ein wichtiges Signal setzen
können. Nicht zuletzt müssen wir mit vielen
anderen Unternehmen am Arbeitsmarkt
konkurrieren und sollten deshalb die gute
Arbeit der MitarbeiterInnen, gerade in den
GR-Sitzung 25.05.2023
Führungsfunktionen, auch dementsprechend wertschätzen.
Führungsfunktion bedeutet nicht nur die
Fachkenntnis über einen Teilbereich mit
sich zu bringen, sondern auch die Führung
von MitarbeiterInnen zu übernehmen. Das
ist eine wirkliche Herausforderung. Wir müssen froh um unsere Führungskräfte sein, die
- mit ihren Weiter- und Ausbildungen sowie
mit ihrer großen Verantwortung für die Aufgaben, welche die Stadt Innsbruck für die
Menschen zu leisten hat - beides bestmöglich umsetzen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Wie StRin
Mag.a Oppitz-Plörer bereits sagte, werden
wir diesem Antrag ebenso zustimmen auch wenn diese Erhöhung nicht alle Mitarbeiter des Stadtmagistrates betrifft. In diesem Zusammenhang darf ich Euch darüber
berichten, dass bei mir einige Kritik von Mitarbeitern, die diese Funktion nicht bekleiden
und daher auch keine Erhöhung erfahren,
eingelangt ist.
Ich habe sie hoffentlich dahingehend beruhigen können, dass wir mit der Gehaltsreform - die jetzt gestartet oder zumindest in
Ausarbeitung ist - die Gehälter aller Mitarbeitenden des Stadtmagistrates bedecken
können und es sicherlich Schritte nach oben
geben wird, wie man hört. Dabei wird niemand vergessen, sondern alle werden miteinbezogen.
Indem aktuell nur ein gewisser Teil der Belegschaft eine Erhöhung erfährt, kann ich
die Kritik nachvollziehen. Ich kann von meiner Seite aus jedoch versichern, dass wir
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitdenken, und nicht nur einen Teil davon. Wir hoffen, dass die Gehaltsreform - die der
nächste Tagesordnungspunkt sein wird baldmöglichst fertiggestellt wird und alle zufrieden sein können.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)