Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.101
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Antrag gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
(Seite 589) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
GR Lechleitner, BA: Aus aktuellem Anlass
und da ich einige Gespräche darüber geführt habe, bringe ich diesen Antrag ein. Für
die AlkoholexpertInnen hier im Gemeinderat
wird die Präsentation eine Auffrischung darstellen. Für alle anderen wird der Vortrag
von zirka 20 Minuten sehr interessant sein.
Wir können den Beitrag vor oder nach der
"Aktuellen Stunde" abwickeln.
Ich weise nochmals auf die sehr ernste
Suchtthematik hin, die nicht für andere Zwecke stellvertretend herangezogen werden
sollte. Es geht uns allen gut. Die 32 Unterschriften zeigen, dass auch andere GemeinderätInnen so denken.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Lechleitner, BA und MitunterzeichnerInnen eingebrachte dringende Antrag gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR) wird dem Inhalte nach angenommen.
51.3
Maglbk/54511/GfGR-AT/112/2023
Stadtmagistrat Innsbruck, Errichtung eines Betriebskindergartens
(GRin Dengg)
Beschluss (einstimmig):
Dem von GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden Antrag
gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR) (Seite 589) wird
die Dringlichkeit zuerkannt.
GRin Dengg: Ich bedanke mich für die Zuerkennung der Dringlichkeit. Man sieht heute
wieder deutlich, dass das Anliegen dringend
ist. Der Antrag ist selbsterklärend. Bis zum
Ende der Sommerpause des Gemeinderates sollten Räumlichkeiten für mein Begehr
gefunden werden. Ich ersuche aus dem
Grund
um Annahme des Antrages,
damit die Standortsuche sofort erfolgen
kann.
StRin Mag.a Mayr: Ich würde es schön finden, wenn wir einen Kindergarten im Zentrum der Stadt Innsbruck rund um das RatGR-Sitzung 25.05.2023
haus einrichten könnten. Ein Betriebskindergarten wäre eine tolle Sache. Das Problem
ist, das wir keine Räumlichkeiten haben, die
sich dafür laut Landesgesetz eignen. Es ist
auch kompliziert, entsprechende Standorte
zu finden, weil Raumgrößen und -höhen sowie Freibereiche vorgeschrieben sind.
Wir haben im Eigentum der Stadt Innsbruck
derzeit kein solches Objekt. Es gibt kaum
Gründe, die wir rund um das Rathaus erwerben könnten. Auch kenne ich keinen Bestand, der sich für die Unterbringung eines
Kindergartens eignen würde. Ich spreche
mich aber dafür aus,
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen,
um einen entsprechenden Bericht für den
Gemeinderat einzuholen. Es fehlt vor allem
auch am Personal. Wir müssen in Zukunft
alle Beschlüsse über das Personal - wie
auch der dringend-dringende Antrag, den
ich mit GRin Mag.a Klingler-Newesely eingebracht habe - nicht mehr zögerlich abhandeln. Wir brauchen, um Kinder zu betreuen,
Räumlichkeiten, die sich dafür eignen sowie
das entsprechende Personal.
Daher spreche ich mich dafür aus, den Antrag dem Stadtsenat zuzuweisen, damit der
Gemeinderat über den Bericht in Kenntnis
gesetzt werden kann.
GR Mag. Fritz: Nachdem GRin Dengg beantragt hat, dass der Antrag derart bearbeitet wird, dass dem Gemeinderat in der ersten Sitzung im Herbst 2023 darüber berichtet wird, würde ich es formell klüger finden,
den Antrag dem Stadtsenat zur Vorberatung
zuzuweisen,
und nicht zur selbstständigen Erledigung.
Das nur als Klarstellung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) eingebrachte dringende Antrag (Seite 589) wird
dem Stadtsenat zur Vorberatung zugewiesen.