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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.302

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Diese Ausgabe – 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
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8. Sofern die Erstellung eines Bebauungsplans oder ergänzenden Bebauungsplans
seitens der Stadt Innsbruck erforderlich ist werden vom Bürgermeister oder der
Stadtplanung welche Ziele verfolgt?
9. Wird bei einer etwaigen Bebauung der bereits genannten Grundstücke die
Verkehrsplanung miteinbezogen?
a. Wenn ja, in welcher Form?
10. Haben mit dem möglichen „Bauträger" (Amraser-See-Straße Immobilien GmbH & Co
KG) und dem Bürgermeister oder der Stadtplanung bereits Gespräche stattgefunden?
a. Wenn ja, wann und was war Inhalt dieser Gespräche?
11. Wurde bei Gesprächen schon ein konkretes Projekt oder Konzept vorgestellt?
a. Wenn ja, um wieviele Baukörper handelt es sich und welcher Bauweise?
12. Wann wurde die bisher ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Fläche in
allgemeines und landwirtschaftliches Mischgebiet umgewidmet?
13. Wer hat diese etwaige Umwidmung veranlasst?
14. Gab es dazu Einsprüche des ehemaligen Eigentümers Andreas Angerer „vulgo
Tschugg"?
15. Wurde diese Umwidmung grundverkehrsrechtlich beurteilt?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
16. Wurde der Erwerb der Liegenschaft durch die Amraser-See-Straße Entwicklungs- und
Beteiligungs GmbH (PEMA) grundverkehrsrechtlich beurteilt?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Bedeckung: nicht notwendig

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