Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.73

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- 370 -

Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde handelt. Das liegt in der
Zuständigkeit einer anderen Behörde.
Wenngleich ich feststelle, dass wir uns in
den Auswirkungen - wir werden heute noch
einen ähnlichen Antrag zur Prostitution haben - viel näher als gedacht stehen. Die
Sache ist nicht erfreulich. Es ist schwierig,
wenn man weiß, wie die Strukturen laufen.
Teile kommen aus bestimmten Gründen in
die Stadt Innsbruck, aber andere machen
das nicht immer freiwillig. Jede bzw. jeder
findet die Bereiche, die gewünscht sind.
Dass dies ein soziales Problem darstellt, ist
auch unbestritten.
Man könnte den Antrag noch umformulieren. Ich würde aber bitten, davon Abstand
zu nehmen. Es müsste dann heißen, dass
die Einsatzkräfte gebeten werden. Das ist
eines Gemeinderates nicht sonderlich würdig. Ich habe mit Stadtpolizeikommandant Kirchler durchaus ein gutes Einvernehmen. Es werden immer wieder Briefe
geschrieben, denn wir befinden uns immer
in einem regen Austausch. Wir werden das
Betteln nicht ganz abstellen können. Wir
wünschen uns auch, dass in den Herkunftsländern die Bedingungen so sind, dass die
Menschen nicht zu uns kommen.
Im einem gewissen Ausmaß gehört das
Betteln auch zu einer Stadt in unserer Größenordnung dazu.
Der von GR Haager sowie Mitunterzeichnerin und Mitunterzeichner in der Sitzung des
Gemeinderates am 21.3.2013 eingebrachte
Antrag wird von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer
à limine zurückgewiesen, da es sich um
keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde handelt.
36.5

I-OEF 36/2013
Videoüberwachungsanlage in der
Maria-Theresien-Straße
(GRin Gregoire)

GRin Gregoire: Leider kommt es in der Maria-Theresien-Straße vor allem abends zu
Raufereien und Sachbeschädigungen. Betrunkene müssen sich teilweise übergeben
oder urinieren vor den Geschäften. Es besteht daher aus unserer Sichtweise auf jeden Fall Handlungsbedarf.

GR-Sitzung 25.4.2013

Wir sprechen uns deshalb für die Videoüberwachung aus, weil wir denken, dass
diese präventiv wirkt und als Abschreckung
dient. Dadurch könnten auch mögliche
Straftäterinnen bzw. Straftäter leichter ausgeforscht werden. Ich ersuche daher
um Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur Vorberatung.
GRin Duftner: GR Grünbacher ist jetzt leider nicht anwesend. Es gab in meine Richtung einige Unterstellungen, die ich rigoros
von mir weisen möchte.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Kolleginnen bzw. Kollegen richten ihm das sicher
aus.)
Ich finde es wirklich nicht in Ordnung, wenn
er mir unterstellt, dass ich prinzipiell immer
gegen alles stimme. Das stimmt nicht.
Wenn wir zu dem Antrag hinsichtlich des
Sperrbezirkes kommen, wird er sehen, dass
ich mir jeden einzelnen Antrag durchlese
und mich darauf berufe.
Ich versuche jetzt nicht ideologisch, sondern
möglichst sachlich zu diesem Antrag zu
sprechen. Ich darf aus den Leitlinien des
Europäischen Datenschutzbeauftragten zur
Videoüberwachung, welche am 17.3.2013
in Brüssel erlassen wurden, vorlesen. Die
Entscheidungen über den Einsatz von Videoüberwachungssystemen sollten nie
leichtfertig getroffen werden. Es wird immer
eine sorgfältige Prüfung der potenziellen
Vorteile und Auswirkungen auf das Recht
von Privatsphäre, anderer Grundrechte und
legitimen Interessen, derjenigen vorausgesetzt, die sich im Erfassungsbereich des
Videoüberwachungssystems befinden.
Es wurde ein Leitfaden verfasst, in dem
Organe wie wir, abzuwägen haben, ob ein
Videoüberwachungssystem sinnvoll ist oder
nicht. Die handelnden Organe - in dem Fall
unser Gemeinderat - sollten nicht einfach
nur potenzielle Sicherheitsrisiken erkennen,
sondern müssen auch realistisch und auf
nachvollziehbare Art und Weise begründen,
dass solche Risiken vorhanden sind und
zwar in welchem Umfang (konkrete Verfahren, Kriminalitätsraten usw.).
Die reine Wahrnehmung eines Risikos,
Spekulation oder anekdotische Evidenz
reichen zur Begründung der Notwendigkeit
einer Videoüberwachung nicht aus. Diese
Risikoanalyse sollte schriftlich dokumentiert