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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.93

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kann, weil das Tiroler Landespolizeigesetz
(LPG) die gesetzlichen Spielregeln vorgibt.
Nicht nur aus meiner beruflichen Tätigkeit,
von der anwaltlichen Seite insbesondere,
als auch von meiner Tätigkeit als junger
Gemeinderat hinsichtlich der Legislaturperiode bzw. der Anzahl meiner Jahre im Gemeinderat, sehe ich, wie schlimm die Straßenprostitution ist. Es geht mir heute nicht
um die Wohnungsprostitution.
Die Situation im Bereich der Straßenprostitution ist furchtbar und wird auch nicht besser. Die Polizei hat damals gemeint, dass
sich das mit rigorosen Strafen verbessert.
Es wurde dann bei den Prostituierten bzw.
den Sexarbeiterinnen primär eine Arreststrafe eingeführt. Diese Strafe haben wir als
Anwälte erfolgreich bekämpft. Keine Strafe
ist durchgegangen, sondern erst beim zehnten, zwölften oder dreizehnten Aufgriff.
Das hat mich persönlich zur Veranlassung
gezwungen, dass ich auch medial etwas
mache. Ich habe dann mit meinem Kanzleipartner etwas unternommen, das auch medial gespielt wurde, aber leider Gottes ist
nichts passiert. Ich hoffe auf die Unterstützung der Innsbrucker Grünen, der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ)
und auf vernünftige Kräfte der anderen Regierungsparteien, die die Zeit erkannt haben, dass diesbezüglich etwas unternommen werden muss.
Es geht mir in erster Linie darum, dass die
Bevölkerung im Bereich des Südringes,
aber auch mittlerweile am Mitterweg, diese
unzumutbaren Zustände nicht mehr erfährt.
Meines Erachtens hat die Stadt Innsbruck
die Größe, dass man einen eigenen Sperrbezirk errichten könnte.
Es gibt keine legale Definition des Sperrbezirkes nach dem Tiroler Landespolizeigesetz (LPG). Ich taufe mein Kind wie ich es
will und nenne es Sperrbezirk. Wenn
LAbg. Gabi Schiessling sagt, dass ein
Sperrbezirk ein Bereich ist, wo keine Prostitution ausgeübt werden kann, dann ist das
ihre Definition. Ich habe ihr mit auf den Weg
gegeben, dass der Skandal um "Rosi" von
der Spider Murphy Gang auch im und nicht
außerhalb des Sperrbezirkes stattfand.
Ich habe die Sache in meinem Antrag relativ
ausführlich angeführt. Die Einführung eines
Sperrbezirkes ist meines Erachtens eine
Win-Win-Situation, sowohl für die SexarbeiGR-Sitzung 25.4.2013

terinnen als auch für die Bevölkerung der
Stadt Innsbruck. Ich gehe davon aus, dass
die Möglichkeiten im Zusammenspiel mit
dem Land Tirol geschaffen werden können.
Ich möchte gerne, diesen Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweisen,
um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.
GRin Duftner: GR Grünbacher hat uns heute unterstellt, dass wir prinzipiell alle Themen, die aus gewissen Ecken kommen,
ablehnen würden. Diese Aussage hat mich
wirklich getroffen, denn Du hast das nicht
zum ersten Mal gesagt. Das stimmt aber
nicht.
Ich kann nichts dafür, dass gewisse Parteien ihre Anträge vernünftiger begründen als
andere.
In diesem Fall fand ich die Begründung des
Antrages sehr gut. Ich kann damit viel anfangen. Ich erachte das Thema als sehr
wichtig. Ich persönlich glaube nicht, dass
sich aus der rechtlichen Prüfung viel ergeben wird. Wenn es per Tiroler Landespolizeigesetz (LPG) verboten ist, glaube ich
nicht, dass die Stadt Innsbruck die Möglichkeit hat, einen Sperrbezirk zu errichten.
Nichtsdestotrotz finde ich dieses Thema
sehr wichtig und daher sollte sich der Stadtsenat auch damit beschäftigen.
Wir werden dieser Zuweisung des Antrages
an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zustimmen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Abwerzger sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in
der Sitzung des Gemeinderates am
21.3.2013 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.