Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.185
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7 Unternehmungen und sonstige Rechtsträger
7.1 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
und Jahresrechnung 2010 der Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH
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Die Kontrollabteilung nahm eine Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und Jahresrechnung 2010 der Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH (IMG) vor. Der diesbezügliche Bericht, Zl. KA-10504/2011, wurde am 20.03.2012 fertig gestellt. Im Rahmen
dieser Prüfung hatte die Kontrollabteilung eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens entweder
zugesichert oder nach Möglichkeit bereits erledigt worden ist. Die nach Durchführung
des damaligen Anhörungsverfahrens noch nicht realisierten Anregungen der Kontrollabteilung waren Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau 2012:
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In Verbindung mit der Durchleuchtung der gesellschaftsrechtlichen Aspekte hat die
Kontrollabteilung festgestellt, dass der Gesellschaftsvertrag zuletzt im Jahr 2007 abgeändert worden ist und die darin in Punkt III Z 2 genannten Gesellschafter und
Stammeinlagen zum Prüfungszeitpunkt nicht mehr zutreffend waren. Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, den Gesellschaftsvertrag der IMG den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Im Anhörungsverfahren teilte die IMG mit, dass die notwendigen Schritte zur Anpassung des Gesellschaftsvertrages beim Notar schon in die Wege geleitet worden seien.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2012 wurde der Kontrollabteilung der Entwurf
des überarbeiteten Gesellschaftsvertrages übermittelt, welcher in der (außerordentlichen) Generalversammlung am 14.03.2013 ratifiziert werden wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Der Aufsichtsrat, der nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aus fünf
bis höchstens neun Mitgliedern besteht, wird von der Generalversammlung gewählt.
Im Zusammenhang mit einem im Jahr 2011 vollzogenen Wechsel in der Person eines
Aufsichtsrates hat die Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass das neue Aufsichtsratsmitglied zwar in einer Aufsichtsratssitzung vom Vorsitzenden begrüßt, ein formeller Gesellschafterbeschluss im Sinne des GmbHG jedoch nicht gefasst worden ist. Im
Konnex dazu hat die Kontrollabteilung empfohlen, in Hinkunft auf die formalen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wie auch des GmbHG besonderes Augenmerk
zu legen.
Im Rahmen der Stellungnahme gab die IMG bekannt, dass in der nächsten Generalversammlung der notwendige Gesellschafterbeschluss hinsichtlich des Wechsels eines Aufsichtsratsmitgliedes auf die Tagesordnung gestellt werden würde.
Zur heurigen Follow up – Einschau wurde mitgeteilt, dass der ausstehende Beschluss
in der Generalversammlung vom 11.12.2012 nachgeholt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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