Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf

- S.70

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GR Mag. Fritz: Ich wollte dieselbe getrennte Abstimmung zu
diesem Punkt 6. beantragen. Diesbezüglich schließe ich mich der Wortmeldung von GR Ing. Krulis an. Nur einen Hinweis noch: In den Diskussionen
über die Konsulatsparkplätze, die sich seit Jahren durch den Verkehrsausschuss schleppen, ist einmal aufgekommen, dass es Hinweise auf eine angebliche völkerrechtliche Verpflichtung gibt, solche Konsulatsparkplätze
zu schaffen. Meines Wissen, soweit mir das StR Dr. Patek aus dem Verkehrs- und Umweltschutzausschuss mitgeteilt hat, hat auch eifriges Suchen
unserer Kronjuristen im Rathaus zu keinen derartigen Rechtsgrundlagen
geführt, die uns auf Grund von völkerrechtlichen Verpflichtungen verpflichten würden, solche Sonderrechte für ehrenamtliche Diplomaten oder
Diplomaten welcher Art auch immer einzuführen. Auch das spricht für das,
was GR Ing. Krulis gesagt hat, dass man den Parkplatz in der Erlerstraße
aufhebt und jenen in der Maximilianstraße nicht neu verordnet.
GR Mag. Kogler: In dieselbe Richtung geht mein Vorschlag
insbesondere bei den Konsulatsparkplätzen. Es ist nicht einzusehen, dass
diese Parkplätze reserviert werden, wenn es Tiefgaragenplätze gibt. Wir
haben in der Maximilianstraße das Problem vor dem Landesgericht immer
noch nicht gelöst. Es sind dort Parkplätze reserviert, die den Anwohnern
nicht zur Verfügung stehen. Auf der anderen Seite müssen wir wieder Anwohnerparkstreifen einrichten. Daher ersuche ich auch bei diesem Punkt
um eine getrennte Abstimmung.
Es ist nicht einzusehen, dass wir so einer Verordnung zustimmen, denn dort ist insbesondere die Landhaus-Tiefgarage in Nähe und in
der Erlerstraße gibt es auch die neue große gemeinsame Tiefgarage.
StR Dr. Gschnitzer: Ich melde Stimmenthaltung wegen Befangenheit an. Das Konsulat befindet sich in den Räumen meiner Kanzlei
und es ist dies mein Schwager. Ich habe damit nichts zu tun, ich stelle diesem nur die Räume unentgeltlich zur Verfügung.
Eines zur Klarstellung: Es ist von der Tätigkeit her kein Unterschied zwischen einem Honorarkonsul und einem normalen Konsul. Der
einzige Unterschied ist, dass der eine bezahlt wird und der andere nicht.
Die Tätigkeit ist absolut ident. Die Differenzierung der beiden Parkplätze,
des einen in der Innenstadt und des anderen vor meiner Kanzlei ist der,

GR-Sitzung 24.5.2005