Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 05-Mai.pdf

- S.14

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mitunter sogar günstig aus. Neue Infrastrukturen erzeugen allerdings als
Folge verbesserter Erreichbarkeit und der damit verbundenen Standortaufwertung Druck zu verstärkter Raumnutzung, die in der längerfristigen
Folge zu mehr Verkehr führt.
Soferne diese überwiegend kleinräumigen Effekte nicht ohnehin gewollt
sind, stellt sich die Frage, ob sie als Folge des Verkehrswegebaus oder
nicht eher als Versagen der Raumplanung anzusehen sind.
Was konkret die Projekte des Generalverkehrsplans-Österreich (GVP-Ö)
betrifft, ist sowohl in den kurz- bis mittelfristigen Investitionspaketen als
auch langfristig der Anteil der Investitionen in die Schieneninfrastruktur
jeweils rund doppelt so hoch wie die in die Straßeninfrastruktur.
Während im Bereich der Straße, vor allem die ob der Ostöffnung und der
EU-Erweiterung erforderlichen hochrangigen Anbindungen österreichischer Zentren an die benachbarten Reformländer, insbesondere die Tschechische und die Slowakische Republik, dominieren, berücksichtigt der
Schienenausbau einen nahezu bundesweiten Nachholbedarf im Hinblick
auf Raumerschließung, Kapazität und Qualität.
Freilich ist dabei zu beachten, dass die Wirksamkeit von Infrastrukturinvestitionen sehr stark vom verkehrspolitischen Umfeld bestimmt wird.
Das heißt, dass für die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene auf dem Verkehrsmarkt weit mehr als nur der Zustand der Infrastruktur maßgebend ist.
Ein gewisser Lenkungseffekt, wenngleich keine grundlegende Neuorientierung, ist in diesem Zusammenhang vom LKW-Road Pricing zu einem
mit dem EU-Recht kompatiblen Satz von durchschnittlich 22 c/km zu erwarten.
Wie das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie versichert, werden für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur deren wirtschaftliche und verkehrliche wie auch deren Umweltauswirkungen in ausgewogenem Maße beachtet.
Mit freundlichen Grüßen
MR Dr. Klaus Wiesmüller."
Ob Sie, GR Mag. Fritz, damit zufrieden sind, kann ich nicht beurteilen. Sie
werden meinen sowie den Brief des Bundeskanzleramtes vom 6.5.2003 in
Kopie erhalten. Es hat gestimmt, dass der Bundeskanzler die Mitglieder der
Österreichischen Bundesregierung diesbezüglich in Kenntnis gesetzt hat.
Es wird Kenntnis genommen.

GR-Sitzung 22.5.2003