Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 05-Mai.pdf

- S.134

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 05-Mai.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2003
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 808 -

geprüft und im Stadtsenat beschlossen wurde. Angenommen, die Stadt
Innsbruck würde heuer alle neun Planschbecken sanieren - obwohl dafür
keine Investitionsmittel vorgesehen sind! -, würde sich als nächstes folgende Frage stellen: Wo soll als Erstes saniert werden? In jenen städtischen
Kindergärten, in denen sich die Eltern formieren oder in jenen, die den
ganzen Tag betrieben werden?
Dieser städtische Kindergarten, der sich in den Vordergrund
stellt, besteht aus drei Kindergruppen. Er ist über Mittag geschlossen, nachmittags wird eine kleine Kindergruppe geführt. Ich bin bei anderen städtischen Kindergärten eher der Meinung, dass ein Kinderplanschbecken notwendig ist. Wir haben uns entschieden, ehestmöglich umzusetzen, was in
der Sitzung des Stadtsenates vom 5.2.2003 beschlossen wurde. Ich habe
Wert darauf gelegt, in Absprache mit den Kindergartenleiterinnen verschiedene Möglichkeiten zu erwägen. Wir haben geplant, auch jene städtischen
Kindergärten mit Planschbecken auszustatten, die aus historischen Gründen
derzeit über keine solchen verfügen. Dadurch haben noch mehr Kinder etwas davon.
GR Linser hat in der letzten Sitzung des Gemeinderates angesprochen, dass in anderen Städten wie Graz oder Linz die Planschbecken in
den Kindergärten keine Schwierigkeiten bereiten würden. Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass in der Stadt Graz schon vor Jahren aus besagten
Gründen - da auf Kinderplanschbecken das Bäderhygienegesetz 1976 vollinhaltlich anzuwenden ist - andere Möglichkeiten wie Gardena-Duschen
oder Schöpfbecken, geschaffen wurden. In drei von 27 Horten wird ein
Schwimmbecken geführt. Außer einem - das ist entsprechend den Übergangsbestimmungen möglich - entsprechen diese Schwimmbecken den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes 1976, wie im städtischen Kinderhort Kaysergarten. Dieses eine Schwimmbecken wird derzeit um
ATS 600.000,-- saniert, um es den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes 1976 anzupassen.
Ich war der Meinung, dass es ein Schlupfloch in den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes 1976 geben müsse, wenn es in anderen
Städten möglich sei, Planschbecken einfach mit Wasser zu füllen und zu
betreiben. Ich habe mich informiert. Das ist ganz einfach nicht möglich!

GR-Sitzung 22.5.2003