Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 05-Protokoll_21.05.2015_gsw.pdf
- S.42
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auch Sie haben das Angebot von ihrem österreichischen Firmensitz aus gelegt. Beide
Firmen lassen im Ausland (Deutschland)
fertigen."
In diesem Zusammenhang wird ersucht,
folgende Fragen zu beantworten:
1. a) Gibt es für die Dienststellen der
Stadt Innsbruck und die Unternehmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung Kriterien für die Vergabe von
Aufträgen?
b) Falls ja, um welche Kriterien handelt es sich dabei?
2.
Wie ist es erklärbar, dass AnbieterInnen im Rahmen von Vergabeverfahren
ausgeschieden werden, obwohl sie
nachweisbar nicht nur BilligstbieterInnen sind, sondern auch weitere Kriterien nach dem BestbieterInnenprinzip
(z. B. kurze Transportwege oder gute
Ökobilanz) erfüllen?
3. a) Warum wurde im konkreten Anlassfall (siehe Anfragebegründung) ein
ausländisches Unternehmen gegenüber einem einheimischen bevorzugt, obwohl letzteres zu seinen
Gunsten eine Preisdifferenz von
€ 38.000,-- bzw. ca. 15 % geltend
machen konnte und obwohl der
ISD-Geschäftsführer in seinem
Schreiben eindeutig festhält, dass
das angebotene Produkt keine
Mängel aufwies und den Anforderungen demnach entsprochen hätte?
b) Welche konkreten qualitativen Vorzüge wies das Produkt des bevorzugten Mitbewerbers auf und wie
wurden diese im Verhältnis zur
Preisdifferenz aufgerechnet bzw.
bewertet?
4.
Wird im Zuge von Auftragsvergaben
berücksichtigt, inwiefern AnbieterInnen
auf dem Rechtsweg "greifbar" sind, also im Falle mangelhafter Leistungen
Schadenersatz-, Gewährleistungs-
GR-Sitzung 21.05.2015
oder andere Ansprüche rechtlich mit
vertretbarem Aufwand geltend gemacht
werden können?
Dengg, Mag. Abwerzger, Federspiel, Haager, Kunst und Mag. Dr. Überbacher, alle
eigenhändig
29.
Einbringung von Anträgen
29.1
I-OEF 43/2015
Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge,
Befreiung von der Parkgebühr in
den Kurzparkzonen (StR Gruber)
StR Gruber: Ich stelle gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb werden
von der Parkgebühr in parkraumbewirtschafteten Zonen der Stadt Innsbruck befreit. Frau Bürgermeisterin wird ersucht, eine entsprechende Novelle der Innsbrucker
Parkabgabenverordnung in die Wege zu leiten.
Gruber, MMag.a Traweger-Ravanelli,
Mag. Jahn, Mag. Kogler und Wanker, alle
eigenhändig
Die Befreiung von der Parkgebühr ist ein
wesentliches umweltpolitisches Signal und
Motivation zum weiteren Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel. Mit dieser
Maßnahme wird durch positive Anreize das
Umweltbewusstsein der Menschen verstärkt
und ein Schwerpunkt für nachhaltige Mobilität gesetzt.
Mit der Einführung dieser Maßnahme
kommt die Stadt Innsbruck ihrer Verpflichtung nach, umweltpolitische Akzente zu setzen und mit gutem Beispiel - auch für andere Städte - voranzugehen.
Mehrkosten entstehen der Stadt durch diese Maßnahme keine.