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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 05-Protokoll_Sonder_03.05.2017.pdf

- S.6

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nen zu kümmern. Dies sind vielleicht überraschende Informationen.
Mag.a Margreiter: Für die Abstimmung über
diese BürgerInneninitiative ist es erforderlich die Bestimmungen der Innsbrucker
Wahlordnung durchzuführen. Das heißt auf
den Punkt gebracht: Wir haben einen Wahlsonntag zu organisieren und durchzuführen.
Das heißt im Klartext, die Wahlbehörden,
die bisher im Amt waren, bleiben in dieser
Zusammensetzung bestehen. Grundlage
dafür ist die Innsbrucker Wahlordnung. Wir
müssen jetzt einige Jahre zurückgehen, wie
war das bei der letzten Gemeinderatswahl?
Welche Wahlbehörden waren hier im Amt?
Für die Sprengelwahlbehörden waren je
ein/e BeisitzerIn von "Für Innsbruck" (FI), je
ein/e BeisitzerIn und ein Ersatz für die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
und einmal für die Innsbrucker Grünen (GRÜNE). Das heißt, die gleiche Wahlzusammensetzung der Wahlbehörden bleibt
im Amt bis zur nächsten Wahl, sprich bis
zum April 2018. Diese Parteien haben jetzt
auch unsere ca. 150 Sprengel zu besetzen.
Es wäre optimal, hätten wir jeweils eine/n
BeisitzerIn und eine/n ErsatzbeisitzerIn.
(Unruhe im Saal)
Diese Reaktion war zu erwarten und deshalb werden wir dies auch nicht in die Praxis umsetzen können. Wir haben allerdings
in der Innsbrucker Wahlordnung die Möglichkeit sogenannte neutrale BeisitzerInnen
einzusetzen. Hier spreche ich explizit die
Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) an und ersuche sie im Namen der Stadtführung, wenn
ich mir das erlauben darf, ihre bisherigen
BeisitzerInnen für diese Abstimmung als
neutrale BeisitzerInnen zur Verfügung zu
stellen.
Ich habe hierfür schon Vorgespräche geführt, in der Annahme, dass diese Abstimmung kommt. Man muss sich vorbereiten
und ich hoffe, dass wir zumindest mit dieser
Variante die Möglichkeit haben, jeden
Wahlsprengel mit zwei BeisitzerInnen besetzen zu können. Es ist ein Abstimmungssonntag und wird aller Wahrscheinlichkeit
nach zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr
stattfinden. Diese Zeit wird erst von der
Hauptwahlbehörde festgelegt.
Es werden zwischen 17:15 Uhr und
18:15 Uhr die Ergebnisse vorliegen und
dann wissen wir, ob man das Quorum von
Sonder-GR-Sitzung 03.05.2017

50 % plus eine Stimme erreicht hat oder
nicht und ob es dann weiter geht, wie es
MD Dr. Holas bereits ausgeführt hat, oder
ob dieser Initiative keine Zustimmung erteilt
wurde.
Im Großen und Ganzen war das ein schneller, nicht ganz umfassender Überblick über
die nächsten Tage bzw. dann konkret für
den Abstimmungssonntag.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Benennung erfolgt in dem Fall durch die Fraktionen Innsbrucker Grünen (GRÜNE), Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
und "Für Innsbruck" (FI). Wir rufen jetzt
schon dazu auf. Wenn es Personen gibt, die
Interesse haben, an diesem Abstimmungssonntag Wahlbeisitzende/r zu sein, bitte ich,
sich in dem Fall nicht beim Magistrat zu
melden, sondern es muss dies über die drei
genannten Parteien erfolgen. Wir werden
allen eine E-Mail-Adresse zukommen lassen, unter welcher sich InteressentInnen
melden können. Unabhängig davon ist die
Voraussetzung der Hauptwohnsitz in der
Stadt Innsbruck
Mag.a Margreiter: Die Voraussetzungen
sind wie folgt: BürgerIn der Europäischen
Union (EU), Hauptwohnsitz in Innsbruck
und mindestens im 16. Lebensjahr. Wir
werden es so halten wie bisher. Wir werden
die betroffenen Parteien anschreiben und
ersuchen ihre BeisitzerInnen namhaft zu
machen. Hierfür haben wir schon ein eingespieltes Procedere in den letzten Jahren
entwickelt und ich hoffe, wir kriegen es auch
dieses Mal hin.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Im Sinne der
Förderung der Demokratie sind natürlich
auch die Mitglieder sowie die UnterstützerInnen der FPÖ und der Liste Rudi Federspiel (RUDI) eingeladen, für diesen Abstimmungssonntag ebenfalls BeisitzerInnen
namhaft zu machen. Wir werden später die
drei E-Mail-Adresse bekannt geben über die
man sich informieren kann.
GR Mag. Kogler: Danke zuerst für die
Glückwünsche. Feldversuch: BürgerInneninitiative. Es ist nicht die erste BürgerInneninitiative der Stadt Innsbruck. Es hat damals
im Gemeinderat vor zwei Legislaturperioden
die Abstimmung über die Nordkettenbahnen
gegeben und dabei wurden zwei BürgerInneninitiativen gestartet und eingereicht.