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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.40

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- 425 -

gen für Menschen und nicht für SpekulantInnen geschaffen werden sollen. Er ist umgefallen und das soll jede/r wissen.
Er hat in der Tiroler Tageszeitung im November 2018 gesagt: "Wir von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) werden dieser Umwidmung nicht zustimmen".
Nach einer Bedenkzeit und Gesprächen hat
er seine Meinung geändert.
Jede/r soll wissen, dass GR Buchacher in
diesem Fall nicht das umgesetzt hat, was er
im Wahlprogramm versprochen hat, und
auch nicht das, was er in der Tiroler Tageszeitung allen InnsbruckerInnen und TirolerInnen zur Kenntnis gebracht hat.
GR Mag. Fritz: Herr Bürgermeister und alle
Fußballfans - ich werde mich sehr kurz fassen, keine Angst.
Ich möchte nur zu schon in der letzten Sitzung ausgebreitete Mythen und Märchen
noch einmal kurz Stellung nehmen.
In der Blasius-Hueber-Straße wird nicht
leistbarer Wohnraum in ein Hotel umgewidmet. Dieses Haus ist eine Bundesimmobilie
im Eigentum einer Tochterfirma der Republik Österreich. Das Haus wurde schon lange
vorher nicht mehr zu Wohnzwecken verwendet, sondern stand leer.
Außerdem liegt diese Immobilie im Kerngebiet und kann für alle möglichen Zwecke legitim und legal verwendet werden. Da diese
Bundesimmobilie auf Grundlage eines gesetzlichen Auftrags zum Höchstpreis auf
den Markt gebracht wurde, hat es den hiesigen Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaftten (Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG {IIG} und Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH {NHT}) schlicht unmöglich gemacht, das Baurecht auf diese
Immobilie zu erwerben. Die IIG ist nicht gemeinnützig, sondern eine Wohnbaugesellschaft, die sich um leistbares Wohnen sehr
bemüht.
Auf der Grundlage dieses Verkaufs der
Bundesimmobilie wäre dort niemals leistbares Wohnen entstanden. Die zwei Alternativen, über die zu entscheiden war, waren
hochpreisige freifinanzierte AnlegerInnenwohnungen oder eine Umnutzung in ein Hotel, das in Verbindung mit der Auflage und
der Zusage des Käufers die Erhaltung des
nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz
GR-Sitzung 29.05.2019

(SOG) erklärten charakteristischen Gebäudes gewährleistet.
Man kann sich vieles wünschen. Aufgrund
der Universitäts- und Kliniknähe wären wir
auch für leistbares Wohnen an diesem
Standort gewesen. Es war aber von vornherein auf der Grundlage der ökonomischen
Situation des Verkaufs einer Bundesimmobilie durch die EigentümerIn Bundesforste
unmöglich. Es musste die für die Stadt Innsbruck sinnvollste Alternative gefunden werden.
Diese sinnvolle Alternative ist in vielen Gesprächen zwischen BauträgerIn, Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB), InvestorIn und
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, entwickelt worden.
Man ist zu einer einvernehmlichen Lösung
gekommen, die es der/dem InvestorIn ermöglicht, auch noch zu dem Preisen, zu
dem die Bundesforste verkauft haben, ein
rentables Projekt zu realisieren.
Ein Low-Budget Hotel, das nachweislich
den Bedarf in einem bestimmten Innsbrucker Marktsegment deckt, war auch für die
Stadt Innsbruck eine annehmbare Nutzung
dieser Fläche. Die sinnvollste Nutzung,
nämlich leistbares Wohnen, ging nicht und
frei finanzierte AnlegerInnenwohnungen
braucht die Stadt Innsbruck nicht.
Dieses Projekt ist gemeinsam mit dem IGB
bis zur "Reife" getrieben und dann mit einem Projektsicherungsvertrag abgesichert
worden. Das alles, bevor der Bebauungsplan als Entwurf in den Gemeinderat der
Stadt Innsbruck gekommen ist. Das sind die
Fakten.
Es wird hier kein leistbarer Wohnraum umgewandelt, umgenutzt usw., hier war nie
leistbarer Wohnraum und es konnte keiner
entstehen. Es wurde eine für die Stadt Innsbruck sinnvolle Nutzung entwickelt. Ein für
das Stadtbild wichtiges charakteristisches
Gebäude, das für das Stadtbild an der Unikreuzung wichtig ist, kann dadurch erhalten
bleiben.
Das sind die Fakten und deswegen stimmen wir auch zu. Alles andere fällt in die
Kategorie Märchen und Mythen.
GR Onay: Ich werde mich bemühen, nicht
vieles zu wiederholen, was schon gesagt
wurde.