Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.62

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- 447 -

Ausführungen sehr detailliert erklärt. Es
wäre schlichtweg Amtsmissbrauch.
Bgm. Willi: Ich habe über eine Zurückweisung des Antrages bereits vor dieser Sitzung Überlegungen angestellt. An und für
sich ist eine Bausperre ein Instrument, das
der Gemeinderat nutzen kann. Im konkreten
Fall mit dieser Vorgeschichte und zum jetzigen Zeitpunkt ist dies nicht mehr möglich.
Ich möchte die nächsten drei RednerInnen,
die sich zu Wort gemeldet haben, anhören.
Anschließend werde ich die Sitzung unterbrechen und die Klubobleute zu mir bitten.
GR Depaoli: Für mich sind die Erklärungen,
warum die Verhängung einer Bausperre
nicht möglich ist, absolut einleuchtend.
Petitionen können mit 600 Unterschriften
eingebracht werden. In Hötting sind es über
2.000 Menschen, die sich gegen diesen
Bau aussprechen. Es ist gesetzlich alles
wasserdicht, aber, wenn man diesen BewohnerInnen in klaren Worten erklärt, dass
es sich um ein sauberes Verfahren handelt,
dann hat man zumindest die Hälfte derer
aufgeklärt, die dem Projekt kritisch gegenüberstehen.
Ist es nicht möglich, eine Veranstaltung abzuhalten, in der man den Leuten erklärt, wie
das Verfahren abgelaufen ist und dass dabei nichts "gemauschelt" wurde? Viele Personen in Hötting fühlen sich "über den Tisch
gezogen".
Wenn man so eine Veranstaltung machen
würde, würde sich die Meinung vieler Personen dort ändern. Das wäre zumindest
eine Überlegung wert.
GR Onay: Wir wollen natürlich kein Gesetz
brechen. Unserer Meinung nach ist es klar,
dass man nicht in ein Verfahren eingreifen
darf. Laut Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG) und Tiroler Bauordnung
2018 (TBO) ist dieses Verfahren geprüft
und genehmigt worden.

um Gerechtigkeit. Überdies wird im Antrag
ein Bebauungsplan gefordert. Bis zur Erstellung eines derartigen Bauplanes, soll eine
Bausperre verhängt werden.
Wenn es nicht erlaubt ist, sollte man den
Antrag a limine und ohne Wortmeldungen
zurückweisen.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich finde es sehr
vermessen, wenn VertreterInnen der FPÖ
die Moral einfordern. Dies ist zum jetzigen
Zeitpunkt sehr witzig. Zwischen den Zeilen
konnte ich aus der Wortmeldung von
GR Kurz etwas vernehmen, und darauf
möchte ich noch hinweisen: Der Rechtsstaat gilt für alle! Dabei spielt es keine Rolle,
ob jemand ein/e Politiker/in war oder ist.
Jeder Mensch hat das Recht ein Bauansuchen einzureichen und jeder Mensch hat
das Recht dagegen zu berufen. Was die genaue Rechtssituation ist, wurde bereits ausführlichst erläutert. Mit Moral hat dies absolut nichts zu tun. Das ist sogar eine sehr bedrohliche Argumentation. Genauer gesagt,
eine den Rechtsstaat bedrohende Argumentation.
GR Depaoli, es klingt verlockend eine BürgerInnenveranstaltung in Hötting zur Aufklärung über die Sachlage durchzuführen. Ich
würde aber davor warnen, zusätzlich zu einem Behördenverfahren, in der sich zwei
Privatparteien gegenüberstehen, eine Versammlung abzuhalten, weil es eine Form
der Einmischung in dieses Verfahren darstellt.
Sie können doch ein Video drehen,
GR Depaoli. Das können Sie doch so gut.
Ob dieses Video dann rechtskonform ist,
weiß ich nicht. Ich warne nochmals davor,
so eine Veranstaltung durchzuführen. Es
würde wahrscheinlich nicht bei einer InfoVeranstaltung bleiben. Es würde eine politische Diskussion geführt werden, die nicht
zu führen ist.

Nach unserer Rechtsauffassung ist die Verhängung einer Bausperre unabhängig von
diesem Verfahren durchaus möglich. Wenn
dies gesetzlich nicht möglich ist, ist dieser
Antrag natürlich zurückzuweisen. Darüber
müssen wir nicht diskutieren.

Bgm. Willi unterbricht um 20:18 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um
20:20 Uhr wieder fort.

Nach unserer Rechtsaufassung wäre dies
aber möglich und es wäre sogar sinnvoll. Es
geht hierbei nicht nur um ein Haus, sondern

Bgm. Willi: Nach Rücksprache mit den
Klubobleuten wird der Antrag zurückgewiesen und es wird nicht darüber abgestimmt.

GR-Sitzung 29.05.2019