Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
- S.115
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Frage 3:
Ist es richtig, dass zumindest in einem Teil der städtischen Betreuungseinrichtungen für noch nicht schulpflichtige Kinder die Praxis vertreten wird, dass auch Angehörige des Assistenzdienstes Kindergruppen mit einer Anzahl von bis zu
20 Kindern leiten dürfen/müssen, wenn und solange eine pädagogische Fachkraft
in der jeweiligen Betreuungseinrichtung physisch präsent ist?
Antwort:
nein
Frage 4:
Welche Art der Ausbildung und welche Ausbildungsdauer ist für Angehörige des
Assistenzdienstes vorgesehen bzw. im Rahmen derzeit bestehender Dienstverhältnisse als Mindesterfordernis angesehen bzw. akzeptiert worden?
Antwort:
Regelung laut Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz.
Frage 5:
In wie vielen städtischen Betreuungseinrichtungen leitet die mit der Leitung der
jeweiligen Einrichtung betraute Person gleichzeitig auch eine Kindergruppe? In
wie vielen Einrichtungen ist dies nicht der Fall?
Antwort:
In allen Betreuungseinrichtungen ist die Leitung auch gruppenverantwortlich.
Frage 6:
Ist es richtig, dass pädagogischen Fachkräften zur Vorbereitung ein Teil der
Dienstzeit zur Verfügung steht, während Angehörige des Assistenzdienstes Wochenvorbereitungen in der Freizeit erstellen müssen?
Antwort:
Assistenzkräfte erstellen keine Wochenvorbereitung.
Frage 7:
Wie viele Betreuungspersonen werden in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Rahmen der Nachmittagsbetreuung jeweils eingesetzt?
Falls diese Zahl von der Zahl der jeweils beteiligten Kinder abhängt, bitte Personalschlüssel anführen.
Falls es zu diesem Themenkomplex eine Dienstanweisung gibt, bitte Inhalt und
weisungsberechtigtes Organ darlegen.
Antwort:
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz: ab 6 Kinder - 2 Betreuungspersonen
Frage 8:
Wie beurteilen Sie den oftmaligen Wechsel an Betreuungspersonen auf die Kinder
in pädagogischer Hinsicht?
Antwort:
Aus pädagogischer Sicht ist dies nicht optimal.
Frage 9:
Ist es richtig, dass auch Vorschulkinder in Kindergarten betreut werden? Falls ja,
welche Vorgaben bestehen für deren Betreuung bzw. Ausbildung und in welchem
Ausmaß hängt die Förderung der betroffenen Kinder vom jeweiligen Engagement
des konkret eingesetzten pädagogischen Personals ab?
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