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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 06_Protokoll_14.06.2018_gsw.pdf

- S.46

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Kosten mussten, nach entsprechender Verhandlung, abgedeckt werden.
Der zweite Teil der Leistungen umfasst
€ 2,9 Mio. Das ist ein unglaublich hoher Betrag, bei dem sich wirklich jede/r fragt, wer
hat denn da so viel Geld bekommen bzw.
verlangt?
Ich habe für die heutige Sitzung eine detaillierte Aufstellung mitgebracht, um diese
Kosten etwas herunterbrechen zu können.
Ich darf Ihnen sagen, es sind die Rechtsberatungskosten für die gesamten Behördenverfahren sowie Kosten für jene Ausschreibungen, die nicht die Hochbauten betreffen.
Die Ausschreibung für die Seilbahn macht
in etwa € 700.000,-- aus.
Jene Zahlungen, die wir den GrundeigentümerInnen leisten mussten, damit wir den
Grund einmalig für die Bauphase zur Verfügung gestellt bekommen, beliefen sich auf
€ 150.000,--, Abgaben an Behörden
€ 200.000,--, Vermessungsleistungen
€ 100.000,--, Beratungsleistungen, die Seilbahntechnik betreffend, € 200.000,--... (Unruhe im Saal)
Das ist anders als im privaten Bereich. Dort
sagt man, man will eine 10er-Umlaufseilbahn, schaut, welche am Markt angeboten
werden, spricht mit dem Unternehmen und
sucht sich die/den günstigste/n Anbieter/in
aus. Wir mussten eine Ausschreibung
durchführen. Um für diese Ausschreibung
die technischen Grundlagen zu haben, also
ein Leistungsverzeichnis, hat es Beratungen
durch die Melzer & Hopfner IngenieurgmbH
& Co KG um € 200.000,-- gegeben.
Weitere Kosten waren: Für Wasserwirtschaft € 100.000,--, Verkehrsoptimierung
und Parkflächen € 100.000,--, laufende Untersuchungen aufgrund von Behördenvorgaben - wir mussten die Quellen laufend untersuchen, damit auch die Wasserqualität
immer entspricht - € 100.000,-- etc.
Wer kontrolliert die Finanzen? Das beauftragte externe Projektcontrolling musste 14tägig überprüfen, ob die vereinbarten Leistungen von den Firmen erbracht wurden.
Das heißt, ist der Fortschritt am Bau gegeben, sind die bedungenen Ausführungen
auch geleistet worden?
Alle 14 Tage bekomme ich einen Bericht, in
dem über Ampelgrafiken - rot, gelb oder
grün - aufgezeigt wird, was fertiggestellt
GR-Sitzung 14.06.2018

wurde oder was noch offen ist. Das ist die
inhaltliche Prüfung. Es ist auch deren Aufgabe, uns die Kosten, soweit sie ihnen aus
der Ausschreibung und aus dem Baubuch
bekannt sind, mitzuteilen - das wurde ja
mitgeprüft.
Die Eintragungen im Baubuch waren im
Wesentlichen Eintragungen dem Grunde
nach, also ohne Beträge. Das heißt, es
wurden die Mehrleistungen vermerkt und
erst ab dem Zeitpunkt, als man auch einen
Betrag hatte, wurde dieser mitberichtet.
Die Auswertung des Berichts des externen
Controllings obliegt der Geschäftsführung.
Sie muss sehen, dass zu einem Punkt mit
roter Ampel z. B. eine Besprechung erforderlich ist oder möglicherweise Behördenverfahren beschleunigt werden müssen etc.
Das ist nicht Aufgabe des Baucontrollings.
GR Depaoli: Für mich klingt einleuchtend,
was Sie sagen. Ich verstehe es trotzdem
nicht und zwar deshalb, weil die Bauplanung, die die Hauptverantwortung hat, dafür
sorgen muss, dass in diesem Baubuch nicht
nur die Mehrleistungen erfasst werden,
sondern auch die Mehrkosten.
Denn wenn mir gesagt wird, ich brauche
zwei neue Reifen statt einem, dann ist meine erste Frage, was das kostet. Das wäre
hier auch notwendig gewesen, dann wäre
das nicht so ausgeufert. Man hätte nämlich
rechtzeitig die Bremse ziehen können! So
haben die Firmen in das Baubuch die Mehrleistungen geschrieben, mussten aber keine
Kosten dazu angeben. Da muss jemand einen Fehler gemacht haben! Ich orte den
Fehler in der Bauplanung.
Mag. Dr. Scheiber: Das ist nicht ganz richtig. Soweit es die Bauabwicklung ermöglicht
und ich Kostenschätzungen habe, stehen
diese im Baubuch. Wenn z. B. Firmen, wie
bei der Mittelstation, auf Felsen statt auf
normalen Boden treffen, ist das Erste, eine
Eintragung im Baubuch, um die Ansprüche
sicherzustellen. Es wird notiert: "Wir sind
auf Felsen gestoßen. Das war nicht in unserem Leistungsangebot. Wir melden Mehrkosten an." Sie können zu diesem Zeitpunkt
noch gar nicht wissen, was das ausmachen
wird!
Das heißt, diese Eintragungen im Baubuch
muss ich als Geschäftsführer letztendlich
zur Kenntnis nehmen, denn sie sind ja wirk-