Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.44
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Die rechtliche Gestaltung der Nutzung erfolgte in Form einer Rahmenvereinbarung, welche pro Saison – erstmals für die Spielsaison
2015/2016 – und eingeschränkt auf die vereinbarten Probe- und Aufführungstage konkretisiert abzuschließen ist.
Die Abrechnung erfolgt pro Nutzungstag und umsatzsteuerfrei. Aufwendungen wie bspw. Betriebs- und Heizkosten, Strom etc. sind durch
das Entgelt gedeckt.
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Rechtsform
Die mit Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2005 samt Nachtrag vom
04.10.2005 errichtete Kapitalgesellschaft firmiert unter „Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck“. Sie wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt und hat ihren
Sitz in Innsbruck. Die TLT wurde unter der laufenden Nummer FN
267895 p im Firmenbuch am 13.10.2005 eingetragen. Es handelt sich
bei Heranziehung der entsprechenden Schwellenwerte (Bilanzsumme,
Umsatzerlöse und Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) um
eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 2 UGB.
Gegenstand des
Unternehmens
Der Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist im § 2 des Gesellschaftsvertrages normiert und umfasst
• den Betrieb und die Führung des Tiroler Landestheaters in der bisher
geführten Art (Oper, Operette, Musical, Tanz, Schauspiel)
• die Führung des Tiroler Symphonieorchesters Innsbruck sowie
• die Veranstaltung von Konzerten einschließlich von Gastkonzerten
• die Förderung und Vermittlung von Kunst und Kultur, dazu gehören
auch Lesungen, Matinees, künstlerische oder literarische Wettbewerbe, Aufführungen von Gästeensembles, Einführungsveranstaltungen usw.
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Höhe des Stammkapitals und aktuelle
Aufteilung der
Geschäftsanteile
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt laut § 4 des Gesellschaftsvertrages insgesamt € 35.000,00 und wurde zur Gänze aufgebracht
und geleistet. Die Stadt Innsbruck hat eine Stammeinlage von
€ 15.750,00 (das entspricht einer Beteiligung von 45 %) übernommen
und leistete darauf eine Bareinzahlung von € 7.875,00. Au ßerdem
brachten die beiden Gesellschafter als Sacheinlage die in ihrem gleichteiligen Eigentum stehenden Gegenstände – Kostümfundus und Dekorationsfundus – im einvernehmlich festgesetzten Einbringungswert von
€ 15.750,00 (Anteil der Sacheinlage pro Gesells
chafter somit
€ 7.875,00) in die Gesellschaft ein.
Zuschüsse zur
Abdeckung des
Betriebsabgangs
Im § 5 des Gesellschaftsvertrages ist zudem normiert, dass der gesamte Betriebsabgang einschließlich der Bauinvestitionen (Ausgaben abzüglich Einnahmen) der Gesellschaft vom Land Tirol mit 55 v.H. und
von der Stadt mit 45 v.H. gedeckt wird.
Zl. KA-08788/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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