Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.50
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Zuschüsse für die
Wirtschaftsjahre
2012/2013 und
2013/2014
Während die Gesellschafter für den Haushaltsplan 2012/2013 noch
eine Erhöhung ihrer Beiträge um 2 % vorschlugen, wurden die Zuschüsse für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 gegenüber dem Vorjahr
nicht erhöht. Mit der 2 %igen Erhöhungsrate für das Wirtschaftsjahr
2012/2013 musste der sich durch kollektivvertragliche Anpassungen
sowie Gehaltssprünge ergebende erhöhte Personalaufwand abgedeckt
werden.
Obwohl die Personalaufwendungen im Budget für das Wirtschaftsjahr
2013/2014 um 3 % für die prognostizierten Steigerungen der Löhne
und Gehälter angepasst worden sind, erfolgte keine Erhöhung der Zuschussleistung der TLT-Gesellschafter. Die Budgetierung für das Spieljahr 2013/2014 hatte somit – was die Deckungsbeitragszuschüsse der
Gesellschafter anbelangt – betraglich von denselben Voraussetzungen
auszugehen, wie im vorigen Wirtschaftsjahr.
Budget 2013/2014 –
Auflösung von
Gewinnrücklagen /
Jahresabschluss per
31.08.2014 –
Zuweisung zu
Gewinnrücklagen
Um für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 aufgrund der nicht erhöhten
Deckungsbeitragszuschüsse der Gesellschafter dennoch ein ausgeglichenes Budget vorlegen zu können, wurde zur Abdeckung des präliminierten Jahresfehlbetrages in Höhe von € 598.000,00 budgetär eine
entsprechende Auflösung der Gewinnrücklage vorgesehen. Wie aus
der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013/2014
ersichtlich ist, war eine Auflösung von Gewinnrücklagen letztlich nicht
erforderlich. Anders als im Budget vorgesehen konnte sogar eine Zuweisung zu den Gewinnrücklagen im Ausmaß von € 180.000,00 vorgenommen werden.
Verifizierung der
städtischen Zuschussleistung für das
Wirtschaftsjahr
2013/2014
Von der Stadt Innsbruck wird an die TLT lediglich der sich als Differenz
zwischen den budgetierten städtischen (Gesamt-)Zuschüssen unter
Abzug der anfallenden Personalaufwendungen für die dienstzugewiesenen Orchestermitarbeiter ergebende Betrag überwiesen. Dies aus
dem Grund, da die im Zusammenhang mit den zugewiesenen städtischen Orchesterbediensteten stehenden Aufwendungen von der Stadt
Innsbruck ausbezahlt werden und in der Gesamtzuschussermittlung
beinhaltet sind. Für die Stadt zahlungswirksam wird somit nur mehr der
sich errechnende Differenzbetrag.
Gemäß dem von der Generalversammlung für das Wirtschaftsjahr
2013/2014 genehmigten Haushaltsplan entfiel auf die Stadt Innsbruck
eine Zuschussleistung im Ausmaß von € 9.258.000,00. Unter Abzug
der für die dienstzugewiesenen städtischen Orchestermitarbeiter angefallenen Personalaufwendungen in Höhe von € 2.996.623,37 leistete
die Stadt Innsbruck Akontozahlungen im Betrag von € 6.207.040,44.
Rechnerisch hätte sich somit für das Geschäftsjahr 2013/2014 eine
erforderliche Restzahlung im Ausmaß von € 54.336,19 ergeben. Au fgrund eines restlichen Guthabens aus der Deckungsbeitragsverrechnung in Höhe von € 286.807,36 – dieses ergab sich ursprünglich aus
der Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 – errechnet sich
zum Bilanzstichtag 31.08.2014 ein Guthaben für die Stadt Innsbruck in
Höhe von € 232.471,17. Dieser Betrag wird in der Bilanz der TLT in
den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die von der TLT vollzogenen Ver- und Abrechnungen bezüglich der städtischen Beiträge zum
Betriebsabgang waren für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Zl. KA-08788/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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