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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf

- S.70

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Rücksprache mit der Leiterin der Buchhaltung bzw. mit dem Leiter der
Personalverrechnung bestätigte, werden über diese Vakanzen vordergründig jene Aufwendungen abgerechnet, welche der TLT durch das
Engagement von Gästen in diesen Bereichen entstehen.
Dienstpostenplan
Orchester –
Zuweisung von
städtischen
Orchesterbediensteten

Zu den Bediensteten des Orchesters erwähnte die Kontrollabteilung
generell, dass deren dienstrechtliche Stellung unterschiedlich ist.
Einerseits gelten jene Orchesterbediensteten, welche nach der Gründung der GmbH in den Dienst des Orchesters eingetreten sind, als
TLT-eigene Mitarbeiter des Orchesters.
Andererseits wurden im Zuge der GmbH-Gründung im Jahr 2005 städtische Bedienstete des seinerzeitigen Orchesters auf der Grundlage
des Gesetzes vom 12.05.2005 über die Zuweisung von Bediensteten
der Stadt Innsbruck und die Übertragung von Aufgaben an die Tiroler
Landestheater und Orchester GmbH, LGBl. Nr. 57/2005, der TLT
dienstzugewiesen. Diese Dienstzuweisung wurde mit dem zwischen
der Stadt Innsbruck und der TLT am 26.07.2005 abgeschlossenen
Personalübereinkommen vertraglich dokumentiert. Von dieser Dienstzuweisung betroffen waren seinerzeit 65 namentlich genannte städtische Bedienstete des damaligen städtischen Orchesters.

Lohn- und Gehaltsverrechnung durch die
Stadt Innsbruck –
Ersatz der Personalkosten durch die TLT an
die Stadt

Gemäß § 7 des Personalübereinkommens verpflichtete sich die TLT,
der Stadt Innsbruck die für die zugewiesenen Bediensteten anfallenden
Personalkosten einschließlich der Dienstgeberbeiträge (zuzüglich allfälliger Abfertigungsleistungen an ausscheidende zugewiesene Bedienstete) zu ersetzen.
Für das Spieljahr 2013/2014 wurden der TLT von der Stadt Innsbruck
Gesamtpersonalkosten für ihre zugewiesenen Orchesterbediensteten
im Ausmaß von € 2.996.623,37 in Rechnung gestellt. Die Einsichtna hme der Kontrollabteilung in die städtische Lohnverrechnung betreffend
die dienstzugewiesenen Orchestermitarbeiter zeigte, dass von der
städtischen Besoldung im August 2014 als letztem Abrechnungsmonat
des prüfungsgegenständlichen Spieljahres 2013/2014 insgesamt noch
45 Orchestermitglieder abgerechnet worden sind.
6

Personalaufwand
gemäß Gewinn- und
Verlustrechnung

!

7

!

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist als Personalaufwand für das
Wirtschaftsjahr 2013/2014 eine Summe von € 20.229.125,38 aus.
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass in dieser Summe allerdings die
Aufwendungen für Honorarzahlungen an Ensemblemitglieder oder
Gäste / Externe (bspw. Darsteller, Ausstatter, Regisseure etc.) nicht
enthalten sind. Diese Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „4. Aufwendungen für Material und sonstige
bezogene Herstellungsleistungen“ und hier wiederum in der Detailposition „b. Aufwendungen für bezogene Leistungen“ abgebildet.
Ebenso sind in dieser Summe naturgemäß die Reise- und Unterkunftskosten für Gäste nicht inkludiert, da diese in der Gewinn- und Verlustrechnung korrekterweise in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
ausgewiesen werden.

Zl. KA-08788/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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