Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf

- S.80

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Rückstellungsberechnungen bzw. die mit diesen Berechnungen verbundenen Dokumentationen (auch) der TLT-Buchhaltung zukommen
zu lassen und dort aufzubewahren. Dazu teilte die TLT in ihrer Stellungnahme mit, dass der Empfehlung Rechnung getragen werde.
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Anzahl der dem
Abfertigungssystem „alt“
unterliegenden
Bediensteten

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Gemäß den der Kontrollabteilung von der Steuerberaterin bereitgestellten Berechnungsgrundlagen bezüglich der Abfertigungsrückstellung
unterlagen zum 31.08.2014 insgesamt noch 161 Bedienstete der TLT
dem Abfertigungssystem „alt“.
Insgesamt war die per 31.08.2014 gebildete Abfertigungsrückstellung
für die Kontrollabteilung nachvollziehbar. Eine stichprobenhafte Verifizierung der für einzelne Dienstnehmer zum Bilanzstichtag 31.08.2014
errechneten Abfertigungsrückstellungen ergab keine Beanstandungen.

Sukzessive
Reduzierung des
Rechnungszinssatzes
für die finanzmathematische Bewertung

Die Kontrollabteilung erwähnte im Zusammenhang mit den Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgeldzusagen, dass
der Rechnungszinssatz für die finanzmathematische Bewertung gemäß
§ 211 Abs. 1 UGB in den vergangenen Wirtschaftsjahren sukzessive
reduziert worden ist.
Während im Wirtschaftsjahr 2010/2011 noch ein Zinssatz von 4 % p.a.
angewandt worden ist, erfolgte die Bilanzierung dieser Rückstellungen
im Wirtschaftsjahr 2011/2012 mit 3 % p.a. Eine weitere Anpassung des
Zinssatzes auf 2,5 % p.a. wurde anlässlich der Bilanzierung im Wirtschaftsjahr 2013/2014 vorgenommen.
Die durchgeführten Anpassungen des Rechnungszinssatzes waren für
die Kontrollabteilung auf der Grundlage der entsprechenden Expertenempfehlungen und der Handhabung in anderen städtischen Beteiligungen nachvollziehbar.
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Bilanzansatz per
31.08.2014

Zum Bilanzstichtag 31.08.2014 wird eine Rückstellung für Pensionen in
der Höhe von € 1.251.522,00 (Vorjahr: €1.204.511,00) ausgewiesen.
Inhaltlich betrifft diese Rückstellung einzelvertraglich begründete (Firmen-)Pensionszusagen der TLT an den langjährigen vormaligen kaufmännischen Geschäftsführer sowie den vormaligen technischen Leiter
der TLT.

Pensionszusage
an den vormaligen
technischen Leiter –
Empfehlung

Der Dienstvertrag des vormaligen technischen Leiters der TLT sah eine
Pensionsregelung auf der Grundlage eines Beschlusses des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vor. Konkret nahm die Formulierung im Dienstvertrag Bezug auf den Beschluss des Gemeinderates
vom 06.12.1960, mit dem die „Bestimmungen über Rentenzuschüsse
für städtische Vertragsbedienstete“ einstimmig angenommen worden
sind. Im Rahmen dieser Regelungen wurde städtischen Vertragsbediensteten in Abhängigkeit ihrer zurückgelegten Dienstzeiten ein so
genannter Rentenzuschuss zusätzlich zur Rente aus der gesetzlichen
Sozialversicherung gewährt.

Zl. KA-08788/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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