Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.83
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Nachkalkulation sowie auch künftig eine Abstimmung der Berechnung
der Wertanpassung mit der städtischen Besoldung vorgenommen werden. Im Anhörungsverfahren informierte die TLT darüber, dass der
Empfehlung Rechnung getragen und die Berechnung im Jänner 2016
korrigiert worden wäre.
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Bilanzansatz per
31.08.2014
Die Rückstellung für zum Bilanzstichtag 31.08.2014 noch nicht konsumierte Urlaube belief sich auf einen Betrag von € 724.761,00 (Vorjahr:
€ 647.361,00).
Vereinzelt hohe
Resturlaubsguthaben –
Empfehlung
Eine stichprobenhafte Einsichtnahme in die Berechnungsdetails der
Urlaubsrückstellung per 31.08.2014 sowie in die von der TLT für ihre
Bediensteten für das Wirtschaftsjahr 2014/2015 geführten Urlaubsaufzeichnungen und der zum Stichtag 31.08.2015 aufscheinenden Resturlaubsguthaben zeigte, dass bei einigen Mitarbeitern deutliche Resturlaubsstände zu verzeichnen waren. Vereinzelt beliefen sich die Resturlaubsstände auf das doppelte des Jahresurlaubsanspruchs. Wenngleich es für die Kontrollabteilung durchaus verständlich war, dass wegen der betrieblichen Besonderheiten des TLT eine (vollständige) Urlaubskonsumation durchaus schwierig erscheint, empfahl die Kontrollabteilung, um den Abbau von hohen Resturlaubsguthaben bemüht
zu sein.
Im Anhörungsverfahren sagte die TLT zu, um den kontinuierlichen Abbau von hohen Resturlaubsguthaben bemüht zu sein. Gleichzeitig wurde allerdings angemerkt, dass ein nachhaltiger Abbau aber nur in Verbindung mit der Besetzung zusätzlicher Personalstellen bzw. Dienstposten möglich wäre. Mit Gesellschafterbeschluss vom 14. bzw.
16.12.2015 hätten die Gesellschafter einer Änderung des Dienstpostenplans 2015/2016 zugestimmt, was auch mit der Schaffung zusätzlicher Personalstellen bei der GmbH verbunden wäre und künftig zu
einem Abbau der hohen Resturlaubsguthaben beitragen könne.
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Bilanzansatz per
31.08.2014
Im Jahresabschluss per 31.08.2014 scheint unter den sonstigen Rückstellungen mit einem Betrag von € 100.000,00 eine Rückstellung für
Intendantenwechsel auf. Dieser Rückstellungsstand ergab sich durch
jeweilige Dotationen im Betrag von € 50.000,00 in den Spieljahren
2012/2013 und 2013/2014.
Beschluss der
TLT-Gesellschafter
vom 19.10.2006
Die Rückstellung für einen Intendantenwechsel geht ursprünglich auf
einen Beschluss der TLT-Gesellschafter vom 19.10.2006 zurück. Dabei
kamen Land Tirol und Stadt Innsbruck überein, die Kosten eines allfälligen Wechsels in der künstlerischen Leitung der Gesellschaft durch die
jährliche Dotation einer Rückstellung im Ausmaß von € 150.000,00 ab
dem Geschäftsjahr 2005/2006 bilanziell zur berücksichtigen. Bis längstens 31.08.2010 sollte somit eine Gesamtrückstellungshöhe von
€ 750.000,00 erreicht werden.
Im Beschluss der Gesellschafter wurde argumentiert, dass „bei einem
Wechsel in der künstlerischen Leitung eines Hauses bzw. einer Gesellschaft davon auszugehen ist, dass ca. ein Drittel des künstlerischen
Zl. KA-08788/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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