Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.42

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- 268 -

passieren, außer, dass Münzen in den
Parkautomat geworfen werden.
GR Psaier: Auch wir sind gegen die
Vergebührung dieses Parkplatzes, weil wir
glauben, dass das Naherholungsgebiet
bislang eher stiefmütterlich behandelt
wurde. Egal, ob es sich um Mullkübel oder
Parkflächen handelt. Es ist sicher nicht
ökologisch, wenn die Autos im Wald
stehen und dort ihre Ölpfützen hinterlassen.
Daher wünschen wir uns auch den
Ausbau dieses Parkplatzes, der entsprechend gesichert werden sollte, damit kein
Öl in das Erdreich dringen kann. Wir
möchten, dass die BürgerInnen von
Innsbruck dieses Naherholungsgebiet
kostengünstig nutzen können. Wenn
jemand das Gebiet "Hawaii" besucht,
möchte er das auch günstig nutzen, da er
sonst ins Freischwimmbad Tivoli oder zum
Baggersee gehen kann. Aus diesem
Grund stimmen wir gegen diesen Antrag.
GR Haager: An dieser Diskussion sieht
man, wie dringend eine Änderung der
Geschäftsordnung des Gemeinderates
notwendig wäre. Das ist ein schlagender
Beweis dafür, wie man über "einfache
Themen" lange diskutieren kann.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist die
Demokratie.)
Wir lehnen die Gebührenpflicht ab, denn
eine Stadt hat gegenüber den BürgerInnen
die Verpflichtung, etwas kostenlos zur
Verfügung zu stellen. Die Leute müssen
nicht immer "gezockt" werden, da sie
genug zu bezahlen haben. Wenn das nicht
funktionieren sollte, kann man immer noch
eine Gebühr einführen. Dann kann man
dafür auch eine triftige Begründung
anführen. Die Leute vertragen ohne
weiters eine vernünftige Wahrheit, sie
warten sogar darauf.
Mehrheitsbeschluss (gegen 6 ÖVP,
2 Liberales Innsbruck, 2 FPÖ und 2 RUDI;
12 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
24.3.2010 (Seite 265) wird angenommen.

GR-Sitzung 25.3.2010

23.

IV 2227/2010
Tierschutzverein für Tirol 1881,
vertreten durch Geschäftsführerin Welzig Ingeborg, Fördervereinbarung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dieser Akt
wurde im Stadtsenat einmal zurückgestellt, um einen Bericht über die Zahlen
der abgenommenen Tiere usw. sowie die
Zahlen über das Jahr 2009, zu erhalten,
wie es in der damaligen Fördervereinbarung mit dem Tierschutzverein für
Tirol 1881 verlangt wurde. Dies deshalb,
um einen ungefähren Anhaltspunkt zu
haben, ob sich die Förderung in dem
Rahmen bewegt, was sonst in Innsbruck
ausgegeben werden würde.
Diese Fördervereinbarung mit dem
Tierschutzverein für Tirol 1881 wird nicht
auf drei Jahre, sondern nur mehr auf ein
Jahr abgeschlossen. Das war kein
Wunsch unsererseits, sondern von Seiten
des Tierschutzvereines, weil es nicht
absehbar ist, wie sich manche Regelungen - zum Beispiel hinsichtlich der
Kampfhunde - auf die Aufgabenfülle des
Tierheimes Mentlberg auswirken.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.3.2010:
1.

Die Stadt Innsbruck nimmt die Verpflichtungen des Tierschutzgesetzes
wahr und anerkennt die Leistungen
des Tierschutzvereines für Tirol 1881
im Tierheim Mentlberg.

2.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt,
vorliegende Vereinbarung stadtrechtsgemäß zu unterfertigen (§ 42
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975).

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger referiert
die Anträge des Ausschusses für Finanzen und Subventionen vom 17.3.2010: