Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf
- S.29
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19.
IV 2085/2015
ist. Dabei ist zu prüfen, ob der Minderverbrauch im Zuge des Straßen- und
Regionalbahnprojektes bzw. bei der zugehörigen Kreditrahmenvereinbarung
mit der EIB (€ 150 Mio.) dafür verwendet werden kann.
Projekt "Neubau Patscherkofelbahn", Projektstand und -kosten
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 13.06.2018:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck nimmt die vorliegenden Berichte
und Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt auf deren Grundlage:
1.
Der ursprüngliche Beschluss des Gemeinderates vom 15.02.2017,
ZI. IV 2085/2015, wird dahingehend abgeändert, dass das damals unter Beschlusspunkt 3. angeführte Gesellschafterdarlehen (€ 7,3 Mio.) als Investitionskostenzuschuss gewährt wird.
Entsprechend der bisher fehlenden
Budgetierung dieser Position, wird ein
Nachtragskredit in Höhe von € 6,6 Mio.
(= € 7,3 Mio. abzüglich € 0,7 Mio., die
noch verfügbar sind) aus Vp. 5/898000775100, Kapitaltransferzahlungen Patscherkofel- und Hungerburgbahn/Nordkettenbahnen, gewährt.
2.
Für die Kosten, die über den bisher beschlossenen Rahmen von € 55,33 Mio.
hinausgehen und derzeit folgendermaßen abgeschätzt werden:
-
auf Grund angemeldeter Kosten:
€ 5 Mio.
-
Abschlusskosten (noch nicht beauftragt und inklusive Parkplatzerweiterung WEST): € 3,4 Mio.
In Summe als Kapitalrücklage
€ 8,4 Mio.
-
Aufstockung Eigenkapital als
Stammkapital € 2,6 Mio.
wird ebenfalls ein Nachtragskredit in
Höhe von € 11 Mio. aus der außerordentlichen Haushaltsstelle
Vp. 5/898000-775100, Kapitaltransferzahlungen Patscherkofel- und Hungerburgbahn/Nordkettenbahnen, gewährt.
3.
4.
Die Finanzierung dieses Nachtrages
gemäß der Punkte 1. und 2. erfolgt
durch ein Kommunaldarlehen, welches
nach Möglichkeit bei der Europäischen
Investitionsbank (EIB) aufzunehmen
GR-Sitzung 14.06.2018
Für die Betriebsabgänge aus den Saisonen 2016/17 und 2017/18 wird aus
Vp. 1/898000-755200 im ordentlichen
Haushalt ein Nachtragskredit in Höhe
von € 384.000,-- eingeräumt.
Dieser Betrag resultiert aus einem Abgang von € 250.000,-- aus der Saison
2016/17 und den Planzahlen für
2017/18 in Höhe von € 134.000,--.
Die Bedeckung dieser Kosten erfolgt
durch Mehreinnahmen bei der Kommunalsteuer.
5.
Dem ursprünglichen Projektbeschluss
folgend, werden die Fachdienststellen
beauftragt, die avisierte 50%-ige Kostenbeteiligung des Landes Tirol für die
Beleuchtung der Piste Heiligwasserwiese abzustimmen und alle notwendigen Veranlassungen zu treffen, um
diese für die Stadt Innsbruck zu lukrieren.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Als
Auskunftspersonen bzw. Fachexperten sind
DI Baltes und Dr. Scheiber von der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKBI),
von den ao-Architekten der Generalplaner
DI Felder, Ing. Gelmini von der örtlichen
Bauaufsicht, der Geschäftsführer der Bergbahnen Seefeld und Aufsichtsratsvorsitzender der PKBI, Bgm. Mag. Frießer, vom Baucontrolling der Maiacher Planungs- und
Bauleitungs OG Ing. Schretter und von der
kaufmännischen Leitung der PKBI Sachsmeier und Mag. Egger anwesend.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich
möchte zuerst ein grundsätzliches Statement abgeben, bevor wir ins Detail einsteigen bzw. die Erklärungen folgen.