Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf

- S.29

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 06-Protokoll_14.06.2018.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 241 -

19.

IV 2085/2015

ist. Dabei ist zu prüfen, ob der Minderverbrauch im Zuge des Straßen- und
Regionalbahnprojektes bzw. bei der zugehörigen Kreditrahmenvereinbarung
mit der EIB (€ 150 Mio.) dafür verwendet werden kann.

Projekt "Neubau Patscherkofelbahn", Projektstand und -kosten
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 13.06.2018:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck nimmt die vorliegenden Berichte
und Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt auf deren Grundlage:
1.

Der ursprüngliche Beschluss des Gemeinderates vom 15.02.2017,
ZI. IV 2085/2015, wird dahingehend abgeändert, dass das damals unter Beschlusspunkt 3. angeführte Gesellschafterdarlehen (€ 7,3 Mio.) als Investitionskostenzuschuss gewährt wird.
Entsprechend der bisher fehlenden
Budgetierung dieser Position, wird ein
Nachtragskredit in Höhe von € 6,6 Mio.
(= € 7,3 Mio. abzüglich € 0,7 Mio., die
noch verfügbar sind) aus Vp. 5/898000775100, Kapitaltransferzahlungen Patscherkofel- und Hungerburgbahn/Nordkettenbahnen, gewährt.

2.

Für die Kosten, die über den bisher beschlossenen Rahmen von € 55,33 Mio.
hinausgehen und derzeit folgendermaßen abgeschätzt werden:
-

auf Grund angemeldeter Kosten:
€ 5 Mio.

-

Abschlusskosten (noch nicht beauftragt und inklusive Parkplatzerweiterung WEST): € 3,4 Mio.
In Summe als Kapitalrücklage
€ 8,4 Mio.

-

Aufstockung Eigenkapital als
Stammkapital € 2,6 Mio.

wird ebenfalls ein Nachtragskredit in
Höhe von € 11 Mio. aus der außerordentlichen Haushaltsstelle
Vp. 5/898000-775100, Kapitaltransferzahlungen Patscherkofel- und Hungerburgbahn/Nordkettenbahnen, gewährt.
3.

4.

Die Finanzierung dieses Nachtrages
gemäß der Punkte 1. und 2. erfolgt
durch ein Kommunaldarlehen, welches
nach Möglichkeit bei der Europäischen
Investitionsbank (EIB) aufzunehmen

GR-Sitzung 14.06.2018

Für die Betriebsabgänge aus den Saisonen 2016/17 und 2017/18 wird aus
Vp. 1/898000-755200 im ordentlichen
Haushalt ein Nachtragskredit in Höhe
von € 384.000,-- eingeräumt.
Dieser Betrag resultiert aus einem Abgang von € 250.000,-- aus der Saison
2016/17 und den Planzahlen für
2017/18 in Höhe von € 134.000,--.
Die Bedeckung dieser Kosten erfolgt
durch Mehreinnahmen bei der Kommunalsteuer.

5.

Dem ursprünglichen Projektbeschluss
folgend, werden die Fachdienststellen
beauftragt, die avisierte 50%-ige Kostenbeteiligung des Landes Tirol für die
Beleuchtung der Piste Heiligwasserwiese abzustimmen und alle notwendigen Veranlassungen zu treffen, um
diese für die Stadt Innsbruck zu lukrieren.

Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Als
Auskunftspersonen bzw. Fachexperten sind
DI Baltes und Dr. Scheiber von der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKBI),
von den ao-Architekten der Generalplaner
DI Felder, Ing. Gelmini von der örtlichen
Bauaufsicht, der Geschäftsführer der Bergbahnen Seefeld und Aufsichtsratsvorsitzender der PKBI, Bgm. Mag. Frießer, vom Baucontrolling der Maiacher Planungs- und
Bauleitungs OG Ing. Schretter und von der
kaufmännischen Leitung der PKBI Sachsmeier und Mag. Egger anwesend.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich
möchte zuerst ein grundsätzliches Statement abgeben, bevor wir ins Detail einsteigen bzw. die Erklärungen folgen.