Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.64

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- 404 -

die Auswirkungen, die die Bundesgesetze
haben.
Ich glaube daher nicht, dass man eine solche Angelegenheit über die Parteien austragen sollte. Vielmehr ist es ganz wichtig,
dass die Kommunen aufzeigen, wo Entwicklungen hingehen könnten und wo man faktisch auf Probleme stößt. Dafür haben wir ja
auch den Österreichischen Städtebund und
andere Vertretungskörperschaften, wo wir
uns aktiv einbringen, um bundesweit etwas
zu erreichen.
Für alle anderen Gesellschaften der Stadt
Innsbruck ist es selbstverständlich, dass die
BetriebsrätInnen im Aufsichtsrat mitwirken
können. Davon profitieren alle, auch die
Innsbrucker Bevölkerung. Es wäre ein
schönes Zeichen, wenn für das Tiroler Landestheater (das eine große, wichtige und
gute Kultureinrichtung für die Stadt Innsbruck und das Land Tirol ist) die gleichen
Bedingungen gelten würden.
Ich stelle den Antrag, damit wir nicht nur
diesen Gnadenakt haben, mit dem den BetriebsrätInnen ein Rederecht im Aufsichtsrat
zusteht. Das Übel soll an der Wurzel gepackt werden, darum geht es mir.
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP - ohne GR
Mag. Kogler - und SPÖ; 13 Stimmen):
Der Zusatzantrag von GRin Reisecker
(Seite 403) wird abgelehnt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das muss ich
jetzt noch einmal in Worte fassen: Die VertreterInnen der Bundesregierungsparteien
stimmen einem Antrag zu, dass die Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck - die auch
im Städtebund nicht der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ),
der Österreichischen Volkspartei (ÖVP)
oder der Freiheitlichen Partei Österreichs
(FPÖ) angehört - nach Wien fahren soll, um
diese Änderung bei der Österreichischen
Bundesregierung zu beantragen. Ihr macht
Euch lächerlich! Leider ist keine VertreterIn
der Medien mehr da, denn das wäre jetzt
der Höhepunkt!

GR-Sitzung 22.05.2014

33.5

I-OEF 51/2014
Maßnahmenpaket zur präventiven
Verhinderung der Bildung sozialer
Brennpunkte
(GR Mag. Abwerzger)

GR Mag. Abwerzger: Ich beantrage die
Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
SPÖ; 14 Stimmen):
Der von GR Mag. Abwerzger und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 24.04.2014 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.
33.6

I-OEF 52/2014
Erstellung einer Kapazitäts- und
Bedarfsstudie für Beherbergungsbetriebe (GRin Dengg)

GRin Dengg: Ich ersuche,
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR Grünbacher: Wir werden dieser Zuweisung zustimmen, wenngleich die Aufgabe,
eine Kapazitäts- und Bedarfsstudie zu erstellen, grundsätzlich der Wirtschaftskammer Tirol (WKO) oder dem Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) obliegt. Das muss man auch erwähnen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 24.04.2014 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.