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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.26

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bedanke mich noch einmal für die großartige Vorarbeit gemeinsam mit unseren KoalitionspartnerInnen, aber lade auch die Opposition ganz herzlich dazu ein. Es hat verschiedenste Äußerungen auch in den letzten Jahren gegeben. Ich glaube, Bgm.Stellv.in Mag.a Mayr wird dann noch darauf
eingehen. Man kann sich einen Ruck geben
und hier heute mit breiter Mehrheit ein Zeichen setzen dafür, dass wir die Trendwende
am Innsbrucker Wohnungsmarkt einleiten
wollen und dass wir auch die Zeichen der
Zeit verstanden haben.
Die Maßnahmen werden nicht morgen spürbar sein, sie werden auch in einem Jahr
noch nicht erkennbar sein. Aber es wäre ein
fataler Fehler, wenn wir heute nicht die richtigen Schritte endlich zu setzen beginnen.
StRin Bex, BSc: Heute ziehen wir eine klare
politische Linie und setzen ein starkes Zeichen. Ein Ausdruck gegen Baulandhortung,
gegen Spekulation und gegen jahrelange
Ausreden von einem Großteil der politischen Mehrheit in diesem Gemeinderat. Wir
setzen ein Zeichen für leistbaren Wohnraum, für etwas, das in Innsbruck längst
überfällig ist. Für die Menschen, die hier leben, arbeiten, ihre Familie großziehen und
hier alt werden wollen.
Der Beschluss zur Bausperre im Vorfeld der
Festlegung von Vorbehaltsflächen für den
geförderten Wohnbau ist nicht nur ein formaler Akt, für mich ist es ein Meilenstein.
Ein Meilenstein in der Innsbrucker Stadtentwicklung auf dem Weg zu mehr leistbarem
Wohnraum für die Menschen hier in dieser
wunderschönen Stadt. Es hat bereits im
Jahr 2017 den Versuch gegeben. Damals in
der ersten Auflage des Örtlichen Raumentwicklungskonzeptes (ÖROKO) und nach
heftigen politischen Diskussionen, waren wir
leider nicht mutig genug, diesen Weg konsequent zu gehen.
Obwohl wir alle die Situation am Wohnungsmarkt in Innsbruck kennen und uns im
Wahlkampf dann wieder überschlagen werden mit Floskeln leistbaren Wohnraum zu
schaffen, hat es damals keine Mehrheit dafür gegeben. Umso mehr freut es mich,
dass es die Koalition dieses Mal, hiermit
eine Mehrheit im politischen Gemeinderat,
ernst meint. Es ist auch ein Ziel, das im Zukunftsvertrag verankert ist. Und der heutige

GR-Sitzung 27.03.2025

Beschluss ist, wie es mein Kollege auch gerade gesagt hat, der erste Schritt auf diesem Weg und ein Mosaikstein von vielen,
den wir konsequent in dieser Regierungsperiode einsetzen wollen.
Wir handeln somit nicht nur aus politischer
Überzeugung, wir sind auch von Seiten des
Landes Tirol beauftragt, das Raumordnungsinstrument der Vorbehaltsflächen konsequent anzuwenden. Innsbruck ist, für alle,
die es nicht wissen, seit November 2022
eine Vorbehaltsgemeinde. Was heißt das?
Spätestens bei der nächsten Fortschreibung
des ÖROKO sind wir somit angehalten, Vorbehaltsflächen festzulegen. Wir tun es nur
bereits heute.
Diese Bausperre ist ein erster, aber entscheidender Schritt. Sie verhindert nämlich,
dass in letzter Minute Grundstücke parzelliert, verkauft oder eben bebaut werden und
damit der geförderte Wohnbau nicht das
Nachsehen hat. Mit dem heutigen Beschluss zur Bausperre sichern wir jene
Grundstücke ab, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) grundsätzlich für verdichteten, geförderten Wohnbau geeignet sind.
Es wurde vorher auch von Klimaschutz gesprochen und dass wir da Flächen versiegeln. Es geht um verdichteten Wohnbau.
Ich würde gerne auf ein paar Kriterien eingehen, die die Fachdienststelle in den letzten Monaten berücksichtigt hat. Die Flächen
müssen bereits seit mehr als 15 Jahren als
Bauland gewidmet sein. Die Flächen sind
unbebaut und somit auch für verdichteten
Wohnbau geeignet und sie wurden so bewertet. Das heißt, mindestens 2.500 m2
groß.
Laut TROG wäre die Grenze bei 2.000 m2
gelegen. Wir sind aber auf 2.500 m2 hinaufgegangen, damit die Teilflächen, die übrig
bleiben, weiterhin einen verdichteten Wohnbau ermöglichen. Die Bauplatzkonfiguration
muss eine Dichte aufweisen. Wir haben
auch in der Stadt Innsbruck verschiedene
Festlegungen und somit auch verschiedene
Geschossigkeiten, die im Wohnbau ermöglicht werden. Es wurde vorher intensiv berücksichtigt, dass nicht zu schmale Grundstücke, bei denen der Abstand zu den
Nachbarn nicht eingehalten werden kann,
aufgenommen werden.