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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.54

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Die ehemalige Landesrätin aus den Reihen
der ÖVP, Mag.a Dr.in Palfrader hat übrigens
gesagt, dass man diese Sachlage ruhig
ausjudizieren sollte. Im Falle werden wir die
Flächen einfach rückwidmen. Das hat eine
Landesrätin der ÖVP gesagt, keine Kommunistin.
Wenn man Bauland will, muss man sich fragen, möchte man bauen, oder nicht. Ich erinnere Euch noch einmal an meine kleine
Rechnung. Das Einzige, das durch dieses
Vorhaben passiert ist, der Gewinn wird nicht
mehr 30.000 % betragen, sondern "nur
noch" 22.000 %! (Beifall)
StRin Bex, BSc: Bevor wir den Beschluss
fassen, möchte ich Euch noch einige Informationen mitteilen. Da scheinbar noch einige Unklarheiten vorhanden sind, erläutere
ich gerne die Hintergründe zu diesem Vorhaben.
Erstens: Wir vernichten kein Eigentum! Im
Gegenteil, wir setzen ein Steuerungselement für soziale Gerechtigkeit ein. Allen EigentümerInnen bleiben auf ihren Flächen
mindestens 1.500 m2 übrig.
Wir haben bereits gesagt, es geht um
23 Grundflächen. Wichtig ist, Folgendes zu
verstehen: Es handelt sich hierbei nicht um
einzelne Grundstücke, sondern es können
auch verschiedene Grundstücke eines/einer
Eigentümers/Eigentümerin zusammengezählt werden. Am Ende betrifft diese Maßnahme 23 Grundflächen. Ich möchte noch
einmal darauf hinweisen, die betroffenen
Flächen sind seit mehr als 15 Jahren bereits
als Bauland gewidmet und mindestens
2.500 m2 groß.
Wenn man jetzt nachrechnet, wird man feststellen, wir werden nicht 50 % dieser einzelnen Fläche für Vorbehaltsflächen nutzen.
Erst ab einer Größe von ca. 3.000 m2 ist es
uns möglich, 50 % als Vorbehaltsfläche zu
nutzen. Sollten sich EigentümerInnen dazu
entschließen, sogar mehr als 50 % der Fläche als Vorbehaltsfläche zur Verfügung zu
stellen, soll uns das Recht sein.
Wir kennen die Grundflächen und die einzelnen Grundstücke, aber heute fällt der
Startschuss zu Verhandlungen und Gesprächen mit den EigentümerInnen. Gemeinsam
mit den EigentümerInnen werden wir festge-

GR-Sitzung 27.03.2025

legen, welche Flächen am besten für Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau
geeignet sind.
Momentan kann man zwar herausfinden,
wie hoch die Dichte der einzelnen Grundstücke ist, aber es ist Teil der Verhandlungen, wie stark diese Flächen bebaut werden. Somit können wir jetzt noch keine konkrete Wohnungsanzahl nennen.
Ich bitte um Verständnis und darum, es zu
akzeptieren, dass es logisch ist, erst jetzt
mit diesen Gesprächen anzufangen.
Was wäre passiert, hätten wir die Verhandlungen und Gespräche bereits letzten Sommer aufgenommen. Damals haben wir mit
der intensiven Bearbeitung dieses Vorhabens begonnen. Einige EigentümerInnen
hätten sofort damit begonnen, Grundstücke
zu teilen oder zu veräußern. Es geht jetzt
darum, eine geordnete Entwicklung dieser
Flächen im Sinne des leistbaren Wohnraums zu schaffen.
Seit dem Sommer 2024 arbeiten wir intensiv
an dieser Bestandserhebung. Es gibt hierzu
eine rechtliche und fachliche Auswertung. In
aller Deutlichkeit möchte ich sagen, die
heute vorliegenden Akten sind keine schleißigen Unterlagen! Sie sind das Ergebnis
von intensiven und langen Vorarbeiten!
(Beifall)
Wir sind auch in laufender und enger Abstimmung mit der Abteilung Bau- und
Raumordnungsrecht des Landes Tirols und
ich verwehre mich gegen die Behauptung,
dass diese Unterlagen schleißig wären!
(Unruhe im Saal)
Am Ende werden wir sehen, was bei diesem Vorhaben herauskommt. Wir wollen
das Maximale im Sinne der Bevölkerung erreichen. Ja, für uns hat das Gemeinwohl einen höheren Stellenwert. Leistbarer Wohnraum entsteht eben nicht durch Zufall. Es
braucht genau diese politischen Entscheidungen, rechtliche Instrumente, die wir anwenden und auch den Mut, essentielle
Schritte umzusetzen. Dafür stehe ich und
daran arbeiten wir. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Willi: Ich beginne mit einem
dreifachen Dank. Ich bedanke mich bei all
jenen, die heute zustimmen werden. Ich
halte das für einen ganz wichtigen Schritt
auf dem Weg zu leistbarem Wohnen. Obwohl es das Gesetz seit dem Jahr 1994