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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.109

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- 278 -

Wenn man hört, dass die Gebühren erhöht
werden, dann denkt man sich: "Ja, okay.
Die Gebühren werden angehoben", aber
wenn man dann einen Bescheid vor sich liegen hat, mit dem mitgeteilt wird, dass die
Müllgebühren um 10 % steigen, dann bleibt
einem die Luft weg.

Die nächste Möglichkeit gibt es wie gesagt
wieder im Herbst bzw. Winter, wenn die
Budget-Gemeinderatssitzung ansteht und
wir den Voranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck für das Jahr 2026 beschließen.
Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag
ab.

Es geht hier nicht um Oppositionsarbeit,
sondern rein um die Innsbrucker Bevölkerung. Deshalb ersuche ich, den

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, TURKSY,
KPÖ, ALI und FRITZ, 18 Stimmen):

beiliegenden Antrag dem Inhalt nach anzunehmen
und die Erhöhung der Abfallgebühren in
Höhe von 10 % ab 01.01.2025 wieder zurückzunehmen.
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a Mayr.
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc: Dieser Antrag ist ähnlich, wie der bezüglich den Friedhofsgebühren. Wir beschließen die Erhöhungen von Gebühren im Rahmen des Budgetvoranschlages bzw. der Gebührenordnung unserer Stadt. Das haben wir bereits
im Dezember 2024 erledigt. Wenn so eine
Forderung unter dem Jahr kommt, dann ist
das in meinen Augen einfach ein klassischer, populistischer Oppositionsantrag.
Man rechnet beim Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck mit Einnahmen, die
dann weiterverwendet werden. Würden wir
die beschlossenen Erhöhungen unter dem
Jahr zurückziehen, dann würde das das
komplette Budget verschieben. Außerdem
würden Nachträge etc. benötigt werden.
Man stellt damit die Arbeit im Stadtmagistrat
mehr oder weniger auf den Kopf und der
Voranschlag würde von hinten bis vorne
nicht mehr stimmen.
Ihr wisst, dass man solche Forderungen
klassischerweise bei der Budget-Gemeinderatssitzung stellt. Wenn es dann im Herbst
wieder soweit ist, könnt Ihr da ruhig etwas
lauter werden. Es ist zwar legitim, wenn ihr
das unterjährig macht - immerhin leben wir
in einer Demokratie -, aber grundsätzlich ist
das im Rahmen der Budget-Gemeinderatssitzung zu beschließen. Andernfalls hätte es
enorme Auswirkungen auf die ganze Gebarung und finanzielle Abwicklung in unserer
Stadt.
GR-Sitzung 27.03.2025
— 1025

Der von GRin Trinkl und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am
27.02.2025 eingebrachte Antrag wird dem
Inhalt nach abgelehnt.
38.13 MagIbk/94157/GR-AT/37/2025
Hundesteuer der Stadt Innsbruck,
Neufestsetzung (GR Federspiel)
GR Linde: Wie würde Loriot sagen? "Ein
Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos".
Das Problem ist, dass sich halt nur mehr die
wenigsten Leute in Innsbruck einen Hund
leisten können. Die Rasse ist egal. Ob
Mops oder Irish Wolfhound, jede Hunderasse muss im Prinzip die gleiche Gebühr
zahlen.
Deshalb bringe ich heute den Antrag für
GR Federspiel ein. Wir möchten nämlich,
dass der Gemeinderat beschließt, dass für
den ersten Hund ab 01.05.2025 ein Jahrestarif in Höhe von € 45,--, für den zweiten
Hund € 55,-- und für jeden weiteren € 70,-gelten soll.
Für Wachhunde und Hunde, die für die Ausübung eines Berufs verwendet werden, soll
die Hundesteuer gratis sein. Für Leute, die
sich das einfach nicht leisten können, weil
sie Empfänger von Sozialhilfe bzw. arbeitslos sind oder zu wenig Pension erhalten,
sollen es in Zukunft nur mehr € 25,-- im Jahr
sein.
Außerdem hatten wir die nette Idee, wenn
sich jemand einen Hund aus dem Tierheim
holt, soll er zwei Jahre von der Hundesteuer
befreit sein. Zudem sollen die Einnahmen
für die Hundesteuer zur Wartung von Hundewiesen etc. verwendet werden.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Inhalt nach anzunehmen.