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Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.116
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38.16 MagIbk/94157/GR-AT/40/2025
Städtische Mietwohnungen, Einführung eines Mietzinszuschusses für alleinerziehende Elternteile (GRin Tomedi)
GRin Tomedi: Laut Sozialbericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
sind besonders Alleinerziehende stark von
Armut betroffen, wobei es alleinerziehende
Frauen noch einmal stärker trifft. Zudem haben zahlreiche Studien bereits bewiesen,
dass Armut vererbbar ist. Darüber haben
wir sogar in diesem Raum bereits öfters geredet.
Der Umstand hat also nicht nur reale Auswirkungen auf das Leben und den Alltag der
Alleinerziehenden und der Familie, sondern
auch auf die Zukunft der Kinder. Mit einem
Mietzinszuschuss für Alleinerziehende, die
in Stadtwohnungen leben, könnte sehr treffsicher geholfen werden.
Die Idee dahinter ist, dass allen die Miete
bezuschusst wird, die über ein Drittel des
monatlichen Einkommens für Wohnkosten
ausgeben müssen. Die Maßnahme ist deswegen so treffsicher, weil sie im Vergleich
zur Mietzinsbeihilfe nicht über das Konto
der MieterInnen in die Taschen der VermieterInnen wandert, sondern, im Fall der
Stadtwohnungen wieder indirekt in die Stadt
oder zu den gemeinnützigen WohnbauträgerInnen zurückfließt.
Im Summe wäre das ein Nullsummenspiel
für die Stadt Innsbruck. Es würde uns in den
nächsten Jahren viel Geld ersparen, weil wir
damit präventiv die Armut verringern können und nicht irgendwann dann mit Spätfolgen zu kämpfen haben. In unseren Augen
ist das eine sehr gute und nachhaltige Maßnahme. Deswegen bitte ich um die einstimmige Befürwortung von diesem Antrag und
um die einstimmige Unterstützung für diese
Personengruppe, die es besonders schwer
hat in unserer Gesellschaft.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Inhalt nach anzunehmen.
Bgm.-Stellv. Willi: In einem Punkt bin ich
einer Meinung mit der KPÖ. Ich finde auch,
dass wir Menschen unterstützen müssen,
die sich schwertun, ihre Wohnungskosten
GR-Sitzung 27.03.2025
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zu bezahlen. Allerdings greift dieser Antrag
auch etwas zu kurz. Es wird nämlich gesagt, dass alle Alleinerziehenden, die mehr
als ein Drittel des verfügbaren monatlichen
Nettoeinkommens für Miete ausgeben, eine
Förderung bekommen sollen. In weiterer
Folge sollen dann aber nur die eine Unterstützung bekommen, die eine Stadtwohnung oder eine durch die Stadt vergebene
Mietwohnung bekommen.
Allgemein kann man sagen, dass nicht
jede/r die/der alleinerziehend ist, per se
auch armutsgefährdet ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass es mehr Armutsgefährdete bei
den Alleinerziehenden gibt, ist zwar da,
aber das ist keine generelle Norm. Im
Grunde ist diese Forderung genauso eine
Art Gießkannenprinzip - dadurch kommen
nämlich alle in den Genuss dieser Vergünstigung.
Außerdem sind die Mieten in Stadtwohnungen generell günstiger als am Markt. Wir
würden damit also eine Gruppe unterstützen, die - zum Glück - tendenziell günstigere Mieten hat, da sie in städtischen Wohnungen oder in von der Stadt vergebenen
Wohnungen leben.
Daher ist es mir lieber, wenn wir über zielgerichtete Maßnahmen diskutieren. Wir wollen denen helfen, die es wirklich brauchen
und deswegen treten wir dem Antrag auch
nicht näher. Ein Ausfluss dieser Idee, dass
Haushalte nicht mehr als ein Drittel für das
Wohnen ausgeben sollen, findet sich zudem
in unserer Wohnungsvergaberichtlinie wieder. Diese gilt übrigens ab 01.06.2025.
Ab Juni sollen Menschen, die sich für eine
städtische Wohnung vormerken lassen und auch vermerkbar sind, sobald sie mehr
als ein Drittel ihres Haushaltseinkommens
für das Wohnen aufbringen müssen -, dann
so wohnversorgt werden, damit sie tunlichst
mit dem Drittel für die Miete auskommen.
Wir versuchen damit zielgerichtet zu helfen.
Würde es nach diesem Antrag gehen, dann
würden die Unterstützung alle bekommen.
(GRin Tomedi: Nein.)
Das Kriterium - alleinerziehende Elternteile,
die eine Stadtwohnung oder eine durch die
Stadt zu vergebende Mietwohnung bewohnen - ist für mich zu wenig genau. Wir wollen das sehr knappe Steuergeld zielgerichtet einsetzen und mit der Zuteilung einer