Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.329
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Frage 7b:
Aufgrund welcher Analyse und Grundlage erfolgte plötzlich die Verdreifachung des
Busbedarfs?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 7a.
Frage 7c:
Welche Ausschreibungskriterien liegen dieser Anschaffung zugrunde?
Antwort:
Wenn unter "Ausschreibungskriterien" die Zuschlagskriterien verstanden
werden, dann können folgende Kriterien genannt werden:
-
Gesamtpreis
Lieferfrist
100 % Niederflur im Fahrgastraum
Reichweite des E-Minibusses auf der Linie D
Frage 7d:
Besteht bei diesen Bussen Barrierefreiheit?
Antwort:
Ja.
Frage 7e:
Besteht bei diesen Bussen die Möglichkeit der Mitnahme von Kinderwägen?
Antwort:
Ja.
Frage 7f:
Ist die Mitnahme von Fahrrädern möglich?
Antwort:
Es ist optional die Montage von Radträgern möglich.
Gemäß Vorlage sind die 3 Busse auch auf anderen Linien einsetzbar.
Frage 8a:
Auf welchen Linien?
Antwort:
Linie W und Nightliner-Linien.
Frage 8b:
Welches Konzept liegt diesem Einsatz zugrunde?
Antwort:
Zur optimalen wirtschaftlichen Nutzung der Fahrzeuge ist der Einsatz auf anderen Linien denkbar. Dafür kommen Linien oder Fahrten infrage, deren erforderliche Kapazität mit denen der Fahrzeuge übereinstimmt.
Frage 8c:
Müssten für diese Einsätze generell neue Busse angeschafft werden?
Antwort:
Nein. Siehe Antwort zu 8b.
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